Hohe Baukräne auf einer Baustelle und im Hintergrund der Berliner Fernsehturm: Das Abgeordnetenhaus der Hauptstadt hat über den Mietendeckel abgestimmt. Foto: dpa/Monika Skolimowska

Berlin ist das erste Bundesland, das den Mietendeckel beschlossen hat. Damit sollen die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre eingefroren werden. Das Gesetz sieht allerdings auch mehrere Ausnahmen vor.

Berlin - Das Berliner Abgeordnetenhaus hat einen bundesweit einmaligen Mietendeckel beschlossen. Das Gesetz wurde am Donnerstag mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen angenommen. Berlin will damit den Anstieg der Mieten in den nächsten fünf Jahren begrenzen. Insgesamt sollen davon drei Millionen Mieter in der Bundeshauptstadt profitieren, erklärte der Berliner Senat.

Vorausgegangen war eine monatelange teils heftig geführte Kontroverse um den Mietendeckel. Das Vorhaben wird bundesweit und international mit Interesse verfolgt. Vertreter von Opposition und die Wohnungsindustrie hatten den Mietendeckel im Vorfeld scharf kritisiert und Klagen beim Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Das Gesetz sieht allerdings auch mehrere Ausnahmen vor

Der Berliner Mietendeckel tritt nach der Verkündung des Gesetzes rückwirkend zum Stichtag 18. Juni 2019 in Kraft. Danach erfolgte Mieterhöhungen werden unwirksam. Die Mieten werden für fünf Jahre eingefroren. Zudem gelten künftig je nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung bestimmte Mietobergrenzen. Überhöhte Mieten müssen in den kommenden Monaten auf das jeweils zulässige Mietniveau abgesenkt werden können.

Das Gesetz sieht allerdings auch mehrere Ausnahmen vor. So dürfen Mieten, die unterhalb von den im Gesetz genannten Obergrenzen bleiben, ab 2022 moderat anziehen. Vorgesehen ist dann ein Anstieg um die jährliche Inflationsrate, maximal jedoch um 1,3 Prozent pro Jahr.