Sind die Messeinrichtungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid am Neckartor richtig platziert? Die FDP zweifelt das an. Foto: dpa

Entsprechen die Einrichtungen zur Überwachung der Luftqualität in Stuttgart überhaupt den gesetzlichen Vorgaben? Die zuständige Behörde klärt auf.

Stuttgart - Die drei Stadträte der Freien Demokraten im Gemeinderat haben „erhebliche Zweifel“ daran, dass die Messeinrichtungen für Luftschadstoffe an den Standorten Neckartor und Hohenheimer Straße den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Gegenüber den europäischen Festlegungen seien die Vorgaben in der Bundes-Immissionsschutzverordnung bereits nachteilig, weil dadurch „zwangsläufig höhere Messwerte“ ausgewiesen würden, die „auch für Fahrverbote ausschlaggebend“ seien. Die Stadtverwaltung solle die Standortwahl für die Stationen erläutern, fordert die FDP.

Die Landesanstalt für Umwelt und Messungen (LUBW), die die Werte erhebt, hat die gesetzlichen Standortkriterien und ihre Standortwahl in einer 40 Seiten starken Online-Publikation im August 2017 erläutert. Dem Standort Neckartor werde sowohl wegen der Ergebnisse „als auch der Wahl des Standorts sehr viel Aufmerksamkeit geschenkt“. In dem Bericht wolle man daher fragen zu den Messstellenanforderungen erläutern. Die gesetzlichen Anforderungen, auf die die FDP nun verweist, würden erfüllt, Profilmesspunkte im Umfeld hätten 2016 „eine gute Repräsentativität der Messstelle“ gezeigt. Die FDP zweifelt, ob die Abstände der Messeinrichtung, vor allem der Mindestabstand zur Hauswand von 50 Zentimeter eingehalten seien. In der Broschüre dokumentieren Fotos die Abstände. Bis zur Hauswand sind es 4,70 Meter.