Wo sich vor allem an Wochenenden viele Menschen treffen, sollen weniger Messer im Umlauf sein. Foto: Lichtgut/Julian Rettig (Archiv)

Vom heutigen Mittwoch an befassen sich die Kommunalpolitiker in Stuttgart mit der geplanten Messerverbotszone. Im ersten Schritt in einer nicht öffentlichen Diskussion.

Die Polizei hat im Frühjahr eine Waffenverbotszone gefordert. Nun ist es soweit, dass im Stuttgarter Rathaus darüber beraten – und Mitte Dezember im Gemeinderat darüber abgestimmt werden soll. Ob das Vorhaben eine Mehrheit bekommen wird, ist noch nicht klar. Es gibt vehemente Gegner im Linksbündnis und in der FDP, aber auch glühende Verfechter bei CDU, Freien Wählern und AfD.

Um was geht es?

Die Polizei hat im Frühjahr die Waffen- und Messerverbotszone angeregt. Der Hintergrund des Wunsches, den der neue Polizeipräsident Markus Eisenbraun an die Stadt herantrug, war eine von den Einsatzkräften festgestellte Zunahme der Straftaten, bei denen Messer eine Rolle spielten. Es sollen Messer verboten werden, die nicht ohnehin schon durch das Waffengesetz untersagt sind. Denn aus Sicht der Polizei sind auch „normale“ Messer eine Gefahr.

Was bringt die Zone?

Die Polizei kann auf der Grundlage des Verbots Messer dauerhaft einziehen. Bislang musste sie diese zurückgeben, auch, wenn jemand bei einem Streit gedroht hatte, damit zuzustechen. In vielen Fällen habe die Polizei es wieder herausgeben müssen, „wenn die Gefahrensituation beseitigt war“, heißt es in der Vorlage für den Gemeinderat. „Letztlich geht es darum, schwere Straftaten, die mit Messern begangen werden, zu verhindern und die Menschen in der Stuttgarter Innenstadt zu schützen“, steht in der Begründung.

Was ist die Grundlage?

Im Waffengesetz (Paragraf 42 Absatz 6) ist die Ermächtigungsgrundlage formuliert. Darin steht, dass neben dem ohnehin verbotenen Führen von Waffen auch Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge ab einer Klingenlänge von vier Zentimetern verboten werden können. Dabei muss es sich nicht um „besonders kriminalitätsbelastete Bereiche“ handeln. Ein ausreichender Grund für ein Verbot ist, dass sich dort besonders viele Menschen aufhalten. Bevor die Stadt eine entsprechende Grundlage schaffen kann, ist noch ein Verordnung des Landes notwendig gewesen. Diese wurde Ende September erlassen.

Welche Zonen sind zu welchen Zeiten betroffen?

Das Waffen- und Messerverbot soll in der City innerhalb des Cityrings und rund um den Hauptbahnhof gelten, dazu noch im Stadtgarten rund um die Universität. Es soll in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag gelten, sowie in den Nächten vor Feiertagen, jeweils in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.

Gibt die Waffenverbotszonenverordnung der Polizei eine Grundlage für mehr Kontrollen?

Dazu sagen Polizei und Gesetzgeber klar: Nein. Die Verordnung regelt lediglich das Einziehen der Messer. Die Grundlage für Kontrollen sind im Polizeigesetzt geregelt, daran ändert sich nichts.

Ist der Beschluss unumkehrbar?

Nein, denn das Verbot ist zunächst auf zwei Jahre beschränkt.

Wann fällt die Entscheidung?

Nach der nichtöffentlichen Einbringung am Mittwoch im Verwaltungsausschuss folgen noch drei Runden: Der Bezirksbeirat Mitte berät darüber in einer öffentlichen Sitzung am 12. Dezember. Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats befasst sich am 14. Dezember mit der Vorberatung – ebenfalls öffentlich, wie die Beschlussfassung. Diese soll am 15. Dezember im Gemeinderat geschehen.