Weil er einen Arbeitskollegen schwer verletzt, wird ein 45-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Foto: dpa/Britta Pedersen

Das Stuttgarter Landgericht hat einen 45 Jahre alten Mann zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Angestellte eines Asia-Lokals hatte eingeräumt, einen Kollegen in Kirchheim mit einem Messer schwer verletzt zu haben.

Das Stuttgarter Landgericht hat einen 45-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Gerichtssprecher jetzt mitteilte. Angeklagt war der Mann ursprünglich wegen versuchten Totschlags. Laut Anklage hat der Angestellte eines asiatischen Lokals in Kirchheim am 29. Oktober 2023 auf dem Heimweg auf einen Arbeitskollegen eingestochen, von dem er sich bedroht gefühlt hatte.

 

Verschwundene Essensbox führt zu Eskalation

Obwohl der Angeklagte von Anfang an geständig war, ließen sich die Vorgeschichte und der Hergang der Tat nur mühsam rekonstruieren. Teils antwortete der 45-Jährige sehr ausschweifend selbst auf einfache Fragen der Richter der 19. Strafkammer. Teils gab es Probleme, weil Dolmetscher offenbar Passagen nicht übersetzten. Der Angeklagte wurde wohl von einem Arbeitskollegen und Mitbewohner gemobbt. Vor der Tat habe ihm der Kontrahent in dem Lokal verbal mit dem Tod gedroht, während er zwei abgebrochene Flaschen in der Hand gehalten habe. Auslöser für die Eskalation war schließlich eine nicht auffindbare Fleischbox gewesen.

Opfer konnte nur durch Notoperation gerettet werden

Als der Kollege ihn später in der Nähe des gemeinsamen Wohnhauses mit Fußtritten und Schlägen traktierte, habe er mit einem zuvor im Restaurant eingesteckten Messer zugestochen, sagte der 45-Jährige aus. Laut der Anklageschrift war das Opfer bei dem Angriff lebensgefährlich verletzt worden und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.