Polizeigesetze, die den automatischen Kennzeichenabgleich erlauben, müssen überarbeitet werden. Foto: dpa

Der 40-Jährige, der in Fellbach versucht haben soll, seine Ex-Freundin zu erstechen, wurde durch eine Methode gefasst, die Anfang der Woche vom Verfassungsgericht gekippt worden war. Bis Jahresende muss auch Baden-Württemberg sein Polizeigesetz anpassen.

Fellbach/Rosenheim - Der 40-Jährige, der am Mittwoch in Bayern wegen versuchten Mordes festgenommen wurde, ging der Polizei mit der Hilfe eines umstrittenen Werkzeugs ins Netz. Ein Sprecher der bayrischen Polizei bestätigt, dass das Kfz-Nummernschild des 40-Jährigen, der in Fellbach seine Ex-Freundin mit einem Messer angegriffen haben soll, durch einen automatischen Kennzeichenabgleich aufgespürt worden war. Daraufhin sei der Mann von verdeckten Fahndern an der Autobahn im Landkreis Rosenheim festgenommen worden – vermutlich hatte er sich in den Kosovo absetzen wollen.

Der Kennzeichen-Scan in Bayern, Hessen und BW ist teilweise verfassungswidrig

In Bayern gibt es 28 Anlagen, die Kennzeichen vorbeifahrender Autos erfassen und automatisch mit Fahndungsdateien abgleichen. Zeigt das System einen Treffer an, überprüft ein Polizist den Fall – tut es das nicht, werden die Daten laut der Polizei sofort gelöscht. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Methode jedoch am Dienstag für teilweise verfassungswidrig erklärt.

Auch das hessische und das baden-württembergische Polizeigesetz müssen deshalb bis zum Jahresende angepasst werden. Ein Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums sagt, die Polizei im Land habe den Kennzeichen-Scan von Mai bis November 2017 in einem Pilotversuch erprobt. „Die rechtlichen Grundlagen erfahren jetzt eine gewisse Adaption.“ Derzeit sehe sich das Ministerium nach einem Nachfolger für die in den Versuchen verwendeten Geräte um.