Bei der Attacke kurz vor Weihnachten 2012 war ein 22 Jahre alter Mann erstochen worden. Foto: 7aktuell.de/Eyb

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die beiden Mordurteile im Fall des gewaltsamen Todes eines 22-jährigen Mitglieds der Straßenbande Black Jackets in Esslingen aufgehoben. Jetzt muss das Landgericht in einer neuen Verhandlung das neue Strafmaß festlegen.

Esslingen/Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die beiden Mordurteile des Landgerichts im Fall des gewaltsamen Todes eines 22-jährigen Mitglieds der Straßenbande Black Jackets aufgehoben. Jetzt muss über das Strafmaß der damals 23 und 26 Jahre alten Angeklagten aus den Reihen der verbotenen Bande Red Legion neu verhandelt werden.

Der Fall hatte für reichlich Aufruhr und Verunsicherung im Raum Stuttgart gesorgt. Im Dezember 2012 waren zehn Mitglieder der Black Jackets nach Esslingen gekommen, um den Geburtstag eines Kumpels zu feiern. Leute aus dem Umfeld der Red Legion hatten davon Wind bekommen. Legionisten und Schwarzjacken sind verfeindet, die Red Legion betrachtet Esslingen als ihr Revier.

26 Legionisten fielen über die Opfer her

Abgesandte der Legionisten lockten die als Eindringlinge angesehenen Black-Jackets-Männer aus einer Shisha-Bar nahe dem Esslinger Obertor. Vor der Tür hatten sich mindestens 26 Legionisten versammelt, um den verhassten Gegnern eine Abreibung zu verpassen. Auf der Straße stach ein Red-Legion-Mitglied dem Stuttgart-Präsidenten der Black Jackets sofort zweimal in den Bauch – er wurde aber lediglich leicht verletzt. Das war das Signal, eine wüste Prügelei begann, in deren Verlauf ein 22 Jahre alter Black-Jackets-Mann durch Stichverletzungen getötet wurde.

Das Landgericht Stuttgart hatte schließlich 18 Legionisten in mehreren Prozessen auf der Anklagebank. Die meisten Angeklagten im Alter von 23 bis 28 Jahren wurden wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu Gefängnisstrafen verurteilt. Der damals 23-Jährige, der die ersten Stiche gesetzt hatte, und ein weiterer 26-Jähriger wurden jedoch Ende 2014 und Anfang 2015 wegen Mordes zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe beziehungsweise zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Diese beiden Urteile hat der BGH jetzt gekippt.

Tödliche Stiche werden den Angeklagten nicht zugerechnet

Die tödlichen Stiche könnten den beiden Angeklagten nicht zugerechnet werden, so der 1. Strafsenat des BGH. Die Tathandlung der Red-Legion-Mitglieder sei nicht von einem gemeinsamen Tatplan hinsichtlich des Mitführens von Waffen und der Tötung eines Gegners getragen gewesen, so der BGH. Eine Verurteilung wegen Mordes komme nicht infrage. Tatsächlich war damals nicht zu klären gewesen, wer die tödlichen Stiche gesetzt hatte.

„Der BGH hat durchentschieden“, sagt Thomas Bauch, der Verteidiger des jüngeren Angeklagten. Soll heißen: Der BGH hat eine Körperverletzung mit Todesfolge festgestellt. Jetzt muss das Landgericht Stuttgart in einer neuen Verhandlung nur noch das neue Strafmaß festlegen. Ein komplett neuer Prozess muss nicht geführt werden.