Eine Frau soll in ihrer Wohnung ihren Freund mit einem Messer angegriffen haben. Zunächst wurde ihr versuchter Totschlag vorgeworfen. Wie lange muss sie nun ins Gefängnis?
Es ist nicht die Aufgabe eines Richters, Beziehungsratschläge zu geben. Doch mit Blick auf die Vorgeschichte eines blutigen Konflikts Ende des vergangenen Jahres in Stuttgart tat es der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann dann doch, als er am Donnerstag ein Urteil zu verkünden hatte: „Sie hatten darüber nachgedacht, sich zu trennen. Hätten Sie das mal gemacht“, sagte er bei der Urteilsbegründung zu der 45-Jährigen auf der Anklagebank. Der Subtext dieses Rates: Hätte das Paar sich getrennt, wäre es nicht zu Streit und Gewalt in der Beziehung gekommen. Dann hätte die Frau wohl auch ihren Partner am drittletzten Tag des Jahres 2023 nicht mit einem Küchenmesser angegriffen – und wäre nicht wegen versuchten Totschlags angeklagt worden. Das alles ist aber geschehen. Daher wurde die Frau am Donnerstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Ihr Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert mit der Begründung, die Frau habe in Notwehr gehandelt, nachdem der Mann sie angegriffen hatte. Die Kammer war sich einig: „Das glauben wir ihnen nicht“, sagte Winkelmann.
Es kommt immer wieder zu Streit und auch zu Gewalt in der Beziehung
Die Tat geschah am 29. Dezember 2023 in der Wohnung der Frau im Stuttgarter Norden. Das Opfer, ihr Partner in einer „On-und-Off-Beziehung“, war zu Besuch. An Heilig Abend war er angereist, bis Neujahr wollte er bleiben, fasste Winkelmann zusammen. Obwohl es in der Vergangenheit immer wieder zu Streit und auch zu Gewalt gekommen war, seien diese Tage im Dezember harmonisch gewesen. In der Vergangenheit soll die Frau dem Mann schon einen Blumentopf an den Kopf geworfen haben, er habe eine Verurteilung wegen Körperverletzung, die er ihr angetan hatte, akzeptiert. Sie soll auch mal ein Annäherungsverbot beantragt haben, das sie dann aber wieder zurückzog. Die Beziehung war offenbar extrem kompliziert. Der Mann wollte die Trennung nicht, sie habe ihm deswegen eine „Freundschaft plus“ angeboten. Also gelegentlich sexuelle Kontakte, aber keine feste Beziehung. Das wollte er auch nicht.
Der Mann entdeckt eine Unterhaltung im Handy, die ihm missfällt
Am 29. Dezember habe sich die Frau abends allein ins Schlafzimmer zurückgezogen. Der Partner habe mit ihrem Telefon Musik gehört und auf dem Handy dabei Screenshots einer Unterhaltung auf Whatsapp mit einem anderen Mann gefunden. Dabei sei es um Sex gegen Geld gegangen. 180 Euro soll die Frau gefordert haben, der Mann habe 150 geboten. Als der Partner das sah, wurde er sauer und eifersüchtig, obwohl der Chat aus der Zeit vor der Beziehung zu der 45-Jährigen stammte.
Der Vorsitzende Richter schilderte, welcher Ablauf der Ereignisse sich aus der Beweisaufnahme ergeben hatte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angriff von der Frau ausging. Der Mann sei nach dem Fund der Nachrichten auf dem Smartphone ins Schlafzimmer gekommen und habe sie beschimpft. Unter anderem habe er die Frau „Hure“ genannt. Sie sei dann in die Küche gegangen, habe sich ein Messer genommen und den Mann attackiert. Einen ersten Stich habe er noch abwehren können, dann habe sie ihn zweimal am Oberkörper erwischt. Er habe einen Pneumothorax erlitten, dadurch habe er schlecht atmen können. Schließlich sei er aus der Wohnung geflüchtet und habe einen Krankenwagen vor das Nachbarhaus beordert – der Bitte der Frau folgend, er solle sie nicht verraten.
Kein Totschlag: Rücktritt von der Tötungsabsicht
Das ist die Version, auf deren Grundlage die Frau nun verurteilt wurde. Die Kammer wertete es zu ihren Gunsten, dass sie von ihrer Tötungsabsicht zurückgetreten war. Das hatte auch der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag so eingeordnet. Sie habe gesehen, dass der Mann noch alleine aus der Wohnung gehen konnte und ihn nicht weiter attackiert. Gleichwohl seien die Stiche in den Oberkörper lebensbedrohlich gewesen. Der Mann leide auch heute noch psychisch, habe Schlafstörungen und Flashbacks.
Ganze fünf verschiedene Versionen des Abends, als sie den Mann verletzte, habe die Frau im Laufe des Verfahrens erzählt. Eine nach der Festnahme, eine nach der Haftprüfung, zwei unterschiedliche bei der Exploration durch einen Psychiater und eine weitere in der Hauptverhandlung. Das habe ihre Glaubwürdigkeit „stark in Zweifel gezogen“, sagte Winkelmann.
Mit dem Strafmaß von zwei Jahren und neun Monaten folgte die 19. Große Strafkammer dem Antrag des Staatsanwalts. Man sei eher im unteren Bereich des möglichen geblieben, da die Frau „sehr haftempfindlich“ sei und es eine „stark belastende Vorgeschichte“ gegeben habe mit dem Mann.