Das Terrorismus-Verfahren kann jederzeit wieder aufgenommen werden, erklärte der Amtsrichter (Symbolbild). Foto: dpa

In Laupheim soll ein 20-Jähriger seine Schwester niedergestochen haben. Zudem wurde ihm Beihilfe bei der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Tat vorgeworfen. Das Terrorismus-Verfahren wurde nun eingestellt. Die Staatsanwaltschaft begründete, warum.

Biberach - Ein Terrorismus-Verfahren gegen den 20-jährigen Libyer, der in Laupheim seine Schwester niedergestochen haben soll, wird bis auf weiteres eingestellt. Dem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart könne in Kürze stattgegeben werden, sagte der Leiter des zuständigen Amtsgerichts Biberach, Gerhard Bayer, am Mittwoch der dpa. Zuvor hatte der SWR berichtet.

Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass die neuen Vorwürfe des versuchten Mordes zu einer weit höheren Strafe führen, als der Terrorismus-Vorwurf. Dabei geht es darum, dass der Libyer im November 2016 einem Syrer bei der Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags in Kopenhagen geholfen haben soll, zu dem es aber nicht kam.

Das Terrorismus-Verfahren könne durchaus wieder aufgenommen werden, erklärte der Amtsrichter. Die Staatsanwaltschaft wolle sich aber im Interesse der Verfahrensökonomie auf die Anklage wegen versuchten Mordes konzentrieren.

Der 20-Jährige soll in der vergangenen Woche zusammen mit einem 34-jährigen Syrer versucht haben, seine Schwester zu erstechen. Der Syrer war mit der 17-jährigen Libyerin nach islamischem, aber nicht nach geltendem deutschen Recht verheiratet. Die Ermittler gehen unter anderem von einem versuchten Mord aus Rache und Eifersucht aus. Die junge Frau soll versucht haben, sich von dem 34-Jährigen zu trennen.