Das Bundesamt für Justiz hat mehrere Bußgelder gegen Telegram wegen Verstößen gegen das NetzDG erlassen. Foto: IMAGO/Rüdiger Wölk/IMAGO/Rüdiger Wölk

Über Telegram werden immer wieder rechtswidrige Hass-Kampagnen gestartet und sogar Straftaten angedroht. Nun wird es teuer für die Betreiber.

Mehr als fünf Millionen Euro Strafe müssen die Betreiber der Messenger-App Telegram bezahlen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat mehrere Bußgelder gegen den Messengerdienst wegen Verstößen gegen das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erlassen. Die beiden Bescheide gegen das Unternehmen Telegram FZ-LLC summieren sich auf 5,125 Millionen Euro, teilte das Bundesamt am Montag in Bonn mit.

Das NetzDG regelt den Umgang mit Nutzer-Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte im Netz. Zum einen schreibt das Gesetz vor, ein Beschwerdemanagement einzurichten, mit dem Nutzerinnen und Nutzer gesetzeswidrige Inhalte melden können. Außerdem verpflichtet das NetzDG die Betreiber, einen Zustellungsbevollmächtigten und Empfangsberechtigten zu benennen.

Verstoß wegen fehlender Meldestellen

Das Bundesamt wirft Telegram vor, in den Jahren 2020 und 2021 gegen die Pflicht zur Vorhaltung gesetzeskonformer Meldewege verstoßen zu haben. Außerdem habe Telegram keinen Zustellungsbevollmächtigten mit einer ladungsfähigen Anschrift in Deutschland benannt, damit deutsche Gerichte und Behörden den Anbietern Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung im Inland zustellen können.

Die Behörde ahndete den Verstoß gegen die Pflicht zur Bereithaltung der Meldewege mit einem Bußgeld in Höhe von 4,25 Millionen Euro. 875.000 Euro Bußgeld wurden wegen der Nichtbenennung des Zustellungsbevollmächtigten fällig.

Das Bundesamt erklärte weiter, man habe seit April 2021 mehrfach versucht, Anhörungsschreiben am Firmensitz von Telegram in Dubai zuzustellen. „Trotz Unterstützung durch die zuständigen Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Wege der internationalen Rechtshilfe ist das nicht gelungen.“ Im März 2022 habe das Amt deshalb die öffentliche Zustellung beider Anhörungsschreiben im Bundesanzeiger vorgenommen.

Auf diese Veröffentlichung hin meldete sich eine deutsche Anwaltskanzlei beim Bundesamt im Namen von Telegram und nahm zu den Anhörungsschreiben Stellung. Durch die Stellungnahme hätten die Vorwürfe nicht entkräftet werden können, erklärte das BfJ. Deshalb habe man beide Bußgeldbescheide erlassen und Telegram am 10. Oktober 2022 zugestellt. Die Bußgeldbescheide seien noch nicht rechtskräftig, da Telegram Einspruch einlegen kann.