Auch die Motorenproduktion in Berlin-Marienfelde (hier ein älteres Modell) kommt ohne Zeitarbeiter nicht aus. Foto: Thomas Trutschel/photothek.net

Auch nach viereinhalbjähriger Zeitarbeit hat ein Mercedes-Mitarbeiter nicht zwingend das Recht auf eine Festanstellung. Der Europäische Gerichtshof legt die EU-Leiharbeitsrichtlinie zugunsten der Arbeitgeberseite aus.

Die Besetzung eines dauerhaften Arbeitsplatzes mit einem Zeitarbeitnehmer über etliche Jahre kann nach der EU-Leiharbeitsrichtlinie zulässig sein. Allerdings müssen dann alle relevanten Umstände wie nationale Regelungen oder die Besonderheiten der Branche berücksichtigt werden – ansonsten könnten mehrere aufeinanderfolgende Überlassungen des Leiharbeiters bei demselben Unternehmen missbräuchlich sein. Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt im Prinzip die Sichtweise der Arbeitgeberseite.