Die Schutzgemeinschaft hält die Widerrufsklauseln in den Verträgen für unverständlich und hatte daher versucht, sie für unzulässig erklären zu lassen. Foto: dpa

Im Streit um die Autokreditverträge der Mercedes-Benz-Bank hat das Oberlandesgericht Stuttgart die bundesweit erste Musterklage für unzulässig erklärt und abgewiesen.

Stuttgart - Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden sei nicht berechtigt, stellvertretend für Verbraucher vor Gericht zu streiten, entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Stuttgart am Mittwoch. Im Streit um die Autokreditverträge der Mercedes-Benz-Bank wurde die bundesweit erste Musterklage für unzulässig erklärt und abgewiesen. Der Verein sei keine „qualifizierte Einrichtung“ im Sinne des Gesetzes (Az.: 6 MK 1/18). Gegen die Entscheidung ist Revision möglich.

Fahrzeug per „Widerrufs-Joker“ loswerden

Die Schutzgemeinschaft hält die Widerrufsklauseln in den Verträgen für unverständlich und hatte daher versucht, sie für unzulässig erklären zu lassen. Vor allem viele Diesel-Fahrer sehen in diesem Vorgehen eine Möglichkeit, ihren Autokauf rückgängig zu machen und das Fahrzeug per „Widerrufs-Joker“ loszuwerden.

Das Instrument der Musterfeststellungsklage gibt es in Deutschland erst seit vergangenem November. Das Stuttgarter Verfahren war das erste, das vor Gericht ging.