Anfang November tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Foto: dpa

Um Scheinanmeldungen von Kriminellen zu verhindern, muss künftig wieder der Vermieter den Einzug bestätigen, bevor der Mieter zum Bürgeramt kann.

Berlin - Von November an benötigen Mieter nach einem Umzug die schriftliche Bestätigung ihres Vermieters, um sich beim Meldeamt anzumelden. Diese so genannte Einzugsbestätigung des Vermieters war bis 2002 Pflicht, wurde dann aber abgeschafft.Dies hatte zur Folge, dass sich jeder Bürger in jeder Wohnung anmelden konnte, ohne dass die Behörde prüfen konnte, ob der Betreffende dort tatsächlich wohnt oder tatsächlich dort wohnen darf.

Nun wird die schriftliche Bestätigung des Vermieters wieder zur Pflicht. Damit zieht der Gesetzgeber die Konsequenz aus jahrelangem Missbrauch: Immer wieder hatten sich Kriminelle zum Schein in Wohnungen angemeldet und etwa mit betrügerischer Absicht Konten bei einer Bank eröffnet. Es gibt noch andere Motive, warum Menschen sich an einer Schein-Adresse anmelden: Dabei geht es darum, den tatsächlichen Wohnort zu verschleiern – meist um sich Sozialleistungen zu erschleichen oder zu Unrecht etwa den Alleinerziehenden-Status bei Kita-Gebühren zu beanspruchen. Diese Maschen werden künftig zumindest erschwert.

Auf die Vermieter kommt mit der Neuregelung Mehrarbeit zu: Sie müssen mitwirken und die Einzugsbestätigung unterschreiben. Viel Zeit räumt der Gesetzgeber Mietern und Vermietern nicht ein: Es dürfen höchstens zwei Wochen nach dem Umzug vergehen, bis die Anmeldung vorgenommen wird. Andernfalls drohen Geldbußen bis zu 1000 Euro. Die Pflicht zur Anmeldung betrifft nur den Mieter, der Vermieter muss nur den Einzug bestätigen. Formulare für die Vermieterbestätigung, die die Namen sämtlicher einziehenden Personen sowie das Ein- zugsdatum enthalten, sollen in allen Meldeämtern ab November ausliegen.

Große Wohnungsunternehmen beklagen, dass sie nun einen größeren bürokratischen Aufwand betreiben müssen. „Mit dem neuen Melderecht kommt Mehraufwand auf die Unternehmen zu“, sagte Axel Gedaschko vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). Bei Unternehmen mit großen Wohnungsbeständen könne das Gesetz zu einem erheblichen Arbeits- und Zeitfaktor werden.

Vermieter haben auch einen Vorteil vom neuen Gesetz

Das Bundesinnenministerium hält entgegen, dass im Gegenzug Informationspflichten abgebaut wurden. Der Bürokratie-Tüv der Bundesregierung habe ermittelt, dass unter dem Strich Bürokratiekosten von über 100 Millionen Euro abgebaut würden.

Vermieter haben aber auch einen handfesten Vorteil, wenn das Gesetz in Kraft tritt: Sie erhalten nun einen Auskunftsanspruch gegenüber der Behörde, welche Personen sich in der Wohnung angemeldet haben.Für manchen Vermieter mag dieses Instrument hilfreich sein, etwa wenn es darum geht, ungenehmigte Untervermietung aufzudecken und für die Zukunft zu verhindern.

Auch das ändert sich mit Inkrafttreten des Gesetzes: Meldeämter dürfen gespeicherte Daten der Bürger künftig nicht mehr ohne weiteres weitergeben. Name und Anschrift dürfen nur noch nach ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen von den Meldeämtern für die Werbung oder für den Adresshandel an kommerzielle Anbieter herausgegeben werden.

Auch Lokalzeitungen, die bislang die Geburtstage ihrer Leser veröffentlicht haben, müssen sich auf Veränderungen einstellen. Nur noch bei runden Geburtstagen, also alle fünf Jahre, bekommen die Verlage künftig eine Information vom Amt. Bislang wurde teils jeder einzelne Geburtstag gemeldet.