Einige Handwerksberufe bekommen nun wieder eine Meisterpflicht – wie etwa die Holzspielzeugmacher. Foto: imago/H. R. Schulz

Die Rückkehr zur Meisterpflicht in zwölf Berufen ist vertretbar. Ordnungspolitisch sauber ist die Reform aber nicht, kommentiert Thorsten Knuf.

Berlin - Eines muss man der schwarz-roten Bundesregierung und dem Bundestag zugestehen: Die Reform der Handwerksordnung fällt behutsam aus. Die große Rolle rückwärts findet nicht statt. Auch künftig wird es noch etliche Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe geben, in denen sich Menschen selbstständig machen können, die über keinen einschlägigen Meisterbrief verfügen. In lediglich zwölf Berufen erfolgt eine Rückkehr zur Meisterpflicht. Darunter sind – Pardon – auch Orchideenfächer wie Böttcher, Holzspielzeugmacher sowie Orgel- und Harmoniumbauer.