Bei Schreinern ist die Abbrecherquote niedrig. Bei Bäckern und Friseuren sieht es deutlich schlechter aus. Foto: guruXOX/Adobe Stock

Bundesweit bricht mittlerweile jeder vierte Auszubildende seine Lehre vorzeitig ab – in Baden-Württemberg sind es etwas weniger. Insgesamt gibt es große Unterschiede zwischen einzelnen Branchen sowie zwischen Ost- und Westdeutschland.

Stuttgart - Ein Handwerker, der Zimmerer oder Tischler ausbildet, hat statistisch gesehen die besten Chancen, dass ihm der Lehrling bis zum Schluss die Treue hält. Die Abbrecherquoten lagen 2017 lediglich bei 14 beziehungsweise 17 Prozent, wie aktuelle Zahlen des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT) belegen. Am häufigsten wurden im vergangenen Jahr demnach Verträge von Bäckerei-Fachverkäufern (37 Prozent) und Friseuren (42 Prozent) vorzeitig gelöst.

Olaf Kierstein-Hartmann legt großen Wert auf die Feststellung, dass es sich bei „vorzeitigen Vertragslösungen“ nicht um endgültige Ausbildungsabbrüche handeln muss. In rund der Hälfte aller Fälle würden die Betroffenen ihre Lehre in einem anderen Betrieb fortsetzen oder einen anderen Ausbildungsberuf erlernen, sagt der Abteilungsleiter Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik beim BWHT. Auch wenn die Zahlen je nach Beruf deutlich schwanken, so ist im Südwest-Handwerk ein negativer Trend spürbar: Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 6260 Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst – 3,5 Prozent mehr als im Jahr davor. Auch die Abbrecherquote lag mit 29,2 Prozent leicht über der des Jahres 2016.

Geringste Abbruchquote in Baden-Württemberg

Im bundesweiten Vergleich steht Baden-Württemberg trotz allem am besten da. Die Lösungsquote lag nach den jüngsten vorliegenden Zahlen 2016 mit 22,1 Prozent knapp unter der von Bayern (22,3 Prozent). Auf Rang drei folgten Hessen und Nordrhein-Westfalen mit jeweils 24,6 Prozent, beide noch knapp unter dem bundesweiten Durchschnitt von 25,8 Prozent. Am unteren Ende finden sich vier von fünf ostdeutschen Ländern und Berlin mit Abbruchquoten teils deutlich über 30 Prozent.

Die Gründe für vorzeitige Kündigungen sind nach Ansicht des Handwerkstags-Vertreters Kierstein-Hartmann vielschichtig: So könnten sich die ursprünglichen Vorstellungen über die Tätigkeit nicht erfüllt haben oder schulische Defizite sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgetreten sein, etwa Allergien auf bestimmte Arbeitsstoffe. Schließlich könnten auch persönliche Gründe oder Schwierigkeiten in der betrieblichen Zusammenarbeit zum Abbruch führen, so Kierstein-Hartmann. Ein entscheidender Ansatz, um vorzeitige Vertragslösungen zu verhindern, ist aus Sicht des Handwerks eine „fundierte berufliche Orientierung“. Häufig fehle den Schülern das Wissen darüber, was in einem Beruf konkret gefordert wird und wie der berufliche Alltag aussieht.

Deutlich geringer als im Handwerk sind die Abbrecherzahlen im Bereich der IHK-Berufe. Die Quote lag nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg bei 19 Prozent. Marjoke Breuning, Präsidentin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart, stellt die Zahl der Abbrüche denen der Azubis aller Lehrjahre gegenüber und kommt dadurch zu einem anderen Schluss: „Abbrüche prägen nicht das Bild der dualen Ausbildung.“ Demnach gab es 2017 in der Region Stuttgart 2141 Fälle bei mehr als 28 000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich in einer dualen Ausbildung befanden.

Abbrecher zieht es auch an die Hochschulen

Als weiteres Motiv für einen Abbruch nennt Breuning die Aufnahme eines Studiums. Mehr als ein Drittel der Azubis, die eine Ausbildung in Industrie und Handel beginnen würden, hätten eine Hochschulzugangsberechtigung. Stehen persönliche Gründe hinter dem Abbruch, etwa Konflikte innerhalb des Betriebs, helfe die IHK mit Gesprächen und Mediationsangeboten, aber auch bei der Suche nach einem alternativen Ausbildungsplatz.

Zur politischen Debatte über den Mindestlohn für Azubis will sich die IHK-Präsidentin nicht äußern. Allerdings, so heißt es bei der Kammerorganisation, glaube man nicht an einen Zusammenhang zwischen niedriger Bezahlung und Ausbildungsabbrüchen, schließlich würde die überwiegende Mehrheit der Betriebe im Land ihren Nachwuchs über Tarif vergüten. Deutlicher wird der Vertreter des Handwerkskammertags: „Eine Mindest-Ausbildungsvergütung ist aus Sicht des Handwerks nicht zielführend“, sagt Olaf Kiestein-Hartmann. Grundsätzlich sei es die Aufgabe der Sozialpartner, angemessene Ausbildungsvergütungen zu vereinbaren. Bei einer Ausbildung stehe zudem das Lernen im Vordergrund; ein Blick allein auf die Vergütung werde dem Charakter der Ausbildung nicht gerecht. Kierstein-Hartmann warnt auch vor negativen Folgen eines Mindestlohnes „gerade auf die Ausbildungsbereitschaft von Klein- und Kleinstbetrieben des Handwerks“.