Klaus Gerrit Friese. Foto: Leif Piechowksi

Der Bundesverband Deutscher Galerien (BDVG) begrüßt es, dass die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für Kunstgegenstände von sieben auf 19 Prozent nicht kommen wird. „Für das Jahr 2013 gilt weiter der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent“, sagte der BDVG-Vorsitzende Klaus Gerrit Friese.

Stuttgart - Klaus Gerrit Friese, der Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Galerien, kommentiert die Besteuerung von Kunstgegenständen.

Herr Friese, die Erhöhung der Mehrwertsteuer für Kunstgegenstände von sieben auf 19 Prozent ist abgewendet. Was bedeutet die jetzt gefundene Lösung konkret?
Für das Jahr 2013 gilt weiter der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, von 2014 an wird eine EU-konforme, in Frankreich bereits Jahrzehnte praktizierte Regelung umgesetzt. Die sogenannte Margenbesteuerung bedeutet, ohne zu sehr in Details zu gehen, eine verkraftbare Erhöhung der Mehrwertsteuer für Galerien. Dabei wird nur ein Teil des Verkaufspreises mit dem Mehrwertsteuersatz belegt – 30 Prozent, die 19 Prozent Mehrwertsteuer enthalten. Der BVDG ist mit dieser Lösung nach intensiven Gesprächen mit dem Staatsministerium für Kultur und dem Bundesfinanzministerium unter den gegebenen Voraussetzungen sehr zufrieden. Vor neun Monaten standen wir vor der scheinbar unumstößlichen Erhöhung auf 19 Prozent.

Welche Vorteile hat diese Entscheidung?
Galerien unterliegen noch ein Jahr dem vernünftigen Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, den ansonsten die gesamte Kulturbranche genießt. Wir können uns in Ruhe auf die neue Gesetzeslage vorbereiten, sie in allen notwendigen Details umsetzen und bleiben konkurrenzfähig. Denn eines ist ja mehr als klar: Wo werden die großen Umsätze mit Kunst gemacht? Sicher nicht in Deutschland, aber in den USA, England, der Schweiz. Und eine nachhaltige Veränderung unserer Rahmenbedingungen hätten den Kunsthandel-Standort Deutschland aufs Gröbste geschwächt.

Deutschland und Frankreich im gleichen Boot – wie wichtig ist die „europäische Lösung“ international?
Tatsächlich müssen wir die Bundesregierung in nächster Zukunft bewegen, an einer europäischen Lösung des Problems zu arbeiten. Der sich in der Mehrwertsteuer fiskalisch ausdrückende einheitliche Begriff einer Kultur, in der es keinen Unterschied zwischen Literatur, Musik und der bildenden Kunst geben darf, muss auf der Ebene der EU gelöst werden. Denn Kulturarbeit, Vermittlung von Kunst ist ein schwieriger, im Bereich der Galerien von staatlichen Subventionen völlig freier Prozess, der wenigstens dieser einen Förderung bedarf.