Steigende Material- und Finanzierungskosten machen vielen Bauherren zu schaffen. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Bauministerin Razavi will die Fertigstellung günstiger Mietwohnungen mit 6000 Euro je Wohneinheit belohnen.

Mit einer Prämie von 6000 Euro für preisgünstige Wohnungen will die Landesregierung die Bautätigkeit wieder in Schwung bringen. „Die Prämie soll als zusätzlicher Anreiz und Zündfunke für Wohnungsbauprojekte wirken“, erklärte am Donnerstag Bauministerin Nicole Razavi (CDU).

Die „Realisierungsprämie“, wie das Ministerium sie nennt, soll bei der Fertigstellung von Projekten fließen, für deren Bau Mittel aus den bekannten Wohnraumförderprogrammen des Landes genutzt werden. Die Prämie wird rückwirkend für alle Anträge ab 1. 1. 2023 ausgelobt – sie kommt damit auch Bauherren zugute, die in den letzten Wochen Wohnraumfördermittel bei der L-Bank beantragt haben.

Bauprojekt muss mindestens 30 Prozent Sozialwohnungen vorsehen

Bedingung für die Gewährung der Prämie ist, dass 30 Prozent der errichteten Wohneinheiten Sozialwohnungen sind. Außer für diese Sozialwohnungen kann der Projektträger die Prämie aber auch für weitere Wohnungen bekommen, wenn er dafür höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt. Diese Vorgabe gilt für fünf Jahre ab Fertigstellung.

Zwar gilt für 89 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg bereits die Mietpreisbremse, die vorschreibt, dass zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent überschritten werden darf. Die Mietpreisbremse gilt aber nicht für Neubauten.

Zur Verfügung stehen 40 Millionen Euro

„Wir wollen mit der Realisierungsprämie erreichen, dass preisgedämpfte Wohnungen tatsächlich weiterhin gebaut werden“, erklärte Ministerin Razavi. Baden-Württemberg sei das erste Bundesland, das ein solches Instrument einführe. Zur Finanzierung stünden 40 Millionen Euro zur Verfügung, bei 6000 Euro Prämie könnte damit rein rechnerisch die Fertigstellung von 6650 Wohnungen belohnt werden.

Die Mittel wurden nach Angaben des Bauministeriums dadurch frei, dass die Förderung von Neubauten nach dem Energieeffizienzhaus-Standard 55 wegfällt. Noch im vergangenen Jahr hatte das Land den Wegfall dieser Förderung auf Bundesebene kompensiert. Mittlerweile ist der Effizienzhaus-Standard KfW 55 für Neubauten aber gesetzlich vorgeschrieben, die Erfüllung dieser Vorschriften kann das Land daher nicht mehr als Beitrag zu mehr Energieeffizienz einstufen und unterstützen. Stattdessen soll mit dem Geld nun eben der Bau preisgünstiger Wohnungen gefördert werden.

Bauwirtschaft begrüßt die Pläne

Der Verband der Bauwirtschaft Baden-Württemberg begrüßte das Vorhaben als „ein sehr gutes und wichtiges Signal“. Bei einer Durchschnittswohnung von 80 Quadratmetern und angenommenen Fertigstellungskosten von etwa 400 000 Euro mache die Realisierungsprämie einen Finanzierungsanteil von knapp zwei Prozent aus, rechnete Hauptgeschäftsführer Thomas Möller vor. „Das ist für potenzielle Investoren besser als nix.“

Hinweis: In der ursprünglichen Fassung dieses Artikels hieß es, die als Bedingung für die Prämie vorgeschriebene Begrenzung der Mieten für Wohnungen ohne Sozialbindung gelte nur in „angespannten Wohnungsmärkten“. Diese Darstellung beruhte auf einem Missverständnis. Tatsächlich gibt es die Prämie generell nur für Wohnungen, für die fünf Jahre lang höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt wird, und sofern bei dem Projekt der vorgeschriebene Anteil an Sozialwohnungen eingehalten wird.