Viel Luft, wenig Inhalt. Mit solchen Mogelpackungen versuchen Hersteller Kunden auszutricksen. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Große Verpackungen bedeuten nicht automatisch, dass Verbraucher besonders viel Inhalt für ihr Geld bekommen. Oft ist darin mehr Luft als man denkt, hat die Verbraucherzentrale herausgefunden.

Diese Luftnummern haben es in sich: Kunden zahlen oft Geld für viel abgepackte Luft, wie die Verbraucherzentrale Hamburg festgestellt hat. Sie hat aufgrund von Verbraucherbeschwerden beispielhaft 15 Produkte mit dem Röntgengerät durchleuchten lassen – alle waren höchstens zur Hälfte gefüllt, viele wiesen sogar noch weniger Inhalt auf.

„Gerade wenn das Geld knapper ist, erwarten die Menschen zu Recht ordentlich befüllte Packungen für ihr Geld“, sagt Verbraucherschützer Armin Valet. „Mit Luftpackungen jedoch werden sie von den Herstellern hinters Licht geführt.“ Viele Unternehmen würden fehlende oder schwammige Vorgaben in Verordnungen und Gesetzen ausnutzen, um Kasse zu machen.

Vier der 15 Produkte haben ein Bio-Siegel

Bei den untersuchten Produkten war der Spitzenreiter im negativen Sinne eine Plastikdose mit Vitamin-B12-Tabletten von KAL, die nur etwa fünf Prozent der Packung ausfüllten, der Luftanteil lag bei 95 Prozent. Mit rund 65 Prozent Luft schnitt eine Backmischung für Bananenbrot von Baetter Baking, ein Mandelgebäck von Ricciarelli, eine Fertigmischung für einen Apfel-Nuss-Tassenkuchen von Lizza und die Knorr Schinken-Hörnli besonders schlecht ab.

Selbst Bio-Hersteller, deren Produkte eigentlich für mehr Nachhaltigkeit stünden, verschwendeten durch Luftpackungen wertvolle Ressourcen und täuschten zugleich ihre Kundschaft, sagt Valet. Vier der untersuchten Produkte trugen das Bio-Siegel.

Rein rechtlich seien Luftpackungen kaum zu belangen. Das Eich- und Verpackungsrecht gebe Herstellern viel Freiraum bei der Gestaltung ihrer Produkte, so Valet. Die Verbraucherzentrale Hamburg geht nach eigenen Angaben dennoch regelmäßig gegen Anbieter vor, wenn es möglich ist.

So haben die Verbraucherschützer zuletzt beispielsweise erfolgreich durchgesetzt, dass Unilever ein Waschmittel nicht mehr in einem überdimensionierten Karton und Lidl ein Bircher Müsli nicht in einer halbleeren Dose verkaufen darf.

Ärgernis für Kunden und unnötiger Verpackungsmüll

Mogelpackungen sind nicht nur ein Ärgernis für Kunden, sondern erzeugen auch unnötigen Verpackungsmüll. Rechtliche Schritte könne die Verbraucherzentrale dann einleiten, wenn eine Irreführung in Bezug auf den Inhalt vorliege, sagt Valet. „Wollen wir überdimensionierte Müllpackungen per se ahnden, so sind uns die Hände gebunden.“ Deshalb müsse der Gesetzgeber bessere rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, um Verbraucher und Umwelt zu schützen, fordert er.