Mehr Patienten im Land vermuten ärztliche Fehler – etwa nach Operationen. Foto: dpa

Immer mehr Versicherte vermuten, dass bei einer ärztlichen Behandlung etwas schief lief. Die Krankenkassen melden Rekordzahlen an Verdachtsfällen. Doch bedeutet das, dass die Ärzte auch tatsächlich mehr Fehler machen?

Stuttgart - Mehr Patienten im Land vermuten nach einer medizinischen Behandlung Fehler. Die AOK Baden-Württemberg und die Techniker Krankenkasse (TK) im Land verzeichneten im vergangenen Jahr einen Rekord von gemeldeten Verdachtsfällen. Demnach registrierte die AOK 3730 vermutete Behandlungsfehler und damit mehr als doppelt so viele wie noch im Vorjahr. Bei der TK meldeten sich elf Prozent mehr Versicherte, weil sie Behandlungsfehler vermuteten. Die meisten Beschwerden gab es laut Krankenkassen über Behandlungen bei Chirurgen, Zahnärzten, Allgemeinmedizinern und Orthopäden.

Dass immer mehr Patienten hierzulande Behandlungsfehler vermuten, bedeutet allerdings noch nicht, dass den Medizinern und dem Fachpersonal tatsächlich auch mehr Fehler unterlaufen. Denn nicht jeder Verdachtsfall erweist sich im Zuge einer Überprüfung tatsächlich als berechtigt. Einige gemeldete Fälle werden nicht weiter geprüft, etwa, weil formelle Fehler vorlagen oder die Hinweise auf Fehler nicht ausreichten. Erhärten sich die Vorwürfe, wird für einen Verdachtsfall ein Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in Auftrag gegeben. Nur bei etwa einem Viertel der beim MDK geprüften Fälle wurde am Ende der Verdacht tatsächlich bestätigt, zeigte sich in den vergangenen Jahren. Auch die unabhängige Gutachterkommission der Landesärztekammer gibt an, dass in etwa einem Viertel der 2018 zu klärenden Fälle tatsächlich Behandlungsfehler vorlagen.

„Die steigenden Zahlen zeigen, dass die Sensibilisierung für das Thema Behandlungsfehler steigt“, heißt es von der AOK Baden-Württemberg. Die medizinische Versorgung im Land habe durchaus eine hohe Qualität. Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung, bestätigt das: „Die Versicherten sind heute wesentlich kritischer und informierter als früher.“ Für medizinische Laien sei es häufig schwer einzuschätzen, ob ein Krankheitsverlauf schlicht schicksalhaft sei – oder ob er auf Fehler der Ärzte oder Pfleger zurückzuführen sei. Gleichzeitig geht die Techniker Krankenkasse davon aus, dass es aber auch eine hohe Dunkelziffer an unentdeckten Behandlungsfehlern gibt. „Viele Versicherte kommen gar nicht auf die Idee, sich bei der Krankenkasse zu melden und sich Hilfe zu holen“, so der TK-Leiter.

Viele Patienten werden zu Experten in eigener Sache, heißt es von der Landesärztekammer

Natürlich gebe es Fälle, in denen leider kein Behandlungserfolg eintrete – auch bei völlig richtiger Behandlung, heißt es von der Landesärztekammer. Doch viele Behandelte hätten heute einen deutlich höheren Anspruch und würden schnell ärztliche Fehler vermuten, wenn diese Erwartungen nicht erfüllt würden. „Patienten werden zunehmend zu Experten in eigener Sache“, erklärt Oliver Erens, Sprecher der Landesärztekammer.

Vorwürfe über Behandlungsfehler zu klären ist meist ein zeitaufwendiges und schwieriges Verfahren. So müssen meist die Versicherten beweisen, dass Ärzte oder Pfleger gegen anerkannte Regeln von Wissenschaft und ärztlicher Praxis verstoßen haben. Von der Anforderung aller notwendigen Unterlagen bis zum Erstellen eines Gutachtens können so mehrere Monate verstreichen, heißt es von der Techniker Krankenkasse. Häufig müssen die Betroffenen sogar mehrere Jahre auf eine Entscheidung über ihren Fall warten – und damit gegebenenfalls auch auf Schadenersatz. Die Krankenkasse fordert daher für solche Fälle einen stärkeren, gesetzlich verankerten Schutz der Patienten. Auch von der Stiftung Patientenschutz heißt es, die Beweislast müsse zugunsten der Patienten umgekehrt werden. Künftig wären nach dieser Forderung dann Ärzte und Krankenhäuser in der Pflicht zu belegen, dass sie fehlerfrei gearbeitet haben. Die Patientenschützer drängen zudem darauf, Meldungen von Behandlungsfehlern künftig in einem bundeseinheitlichen Zentralregister zu sammeln. Bislang sammeln Krankenkassen, Ärztekammern und Gerichte bei ihnen gemeldete und geprüfte Fälle separat.