Der Rapper Maxwell ist zu einer Geldstrafe von 20 000 Euro verurteilt worden. Foto: dpa/Christian Charisius

Wegen Drogen- und Waffenbesitzes ist der Rapper Maxwell von der 187 Strassenbande zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Laut Richterin hätten sich die Vorwürfe im Wesentlichen bestätigt.

Hamburg - Wieder ist ein Mitglied der Hamburger Rap-Gruppe 187 Strassenbande vor Gericht aufgetreten: Der Rapper Maxwell wurde vom Amtsgericht St. Georg wegen Drogen- und Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe von 20 000 Euro verurteilt. Die Vorwürfe gegen den 27-Jährigen hätten sich im Wesentlichen bestätigt, begründete die Richterin am Dienstag ihr Urteil. Im April 2018 waren bei Maxwell Marihuana, Kokain ein Schlagring sowie ein verbotenes Klappmesser gefunden worden. Im Juli 2018 waren zudem Marihuana und Konsumentenutensilien in einem Auto sichergestellt worden, in dem der Verurteilte als Beifahrer mitgefahren war.

Ein Teil der sichergestellten Drogen habe nicht dem Angeklagten gehört, ließ dieser in der Verhandlung durch seinen Anwalt erklären. Als Musiker sei er zur fraglichen Zeit regelmäßig auf Tour gewesen und habe Bekannte bei sich wohnen lassen. Laut Richterin war das nicht zu widerlegen. Mit der Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 200 Euro blieb sie unter der Forderung der Staatsanwältin, die mehr als 31 000 Euro gefordert hatte - nämlich 115 Tagessätze à 270 Euro. Als Problem bei der Bemessung der Strafe sei das wohl erhebliche aber auch stark schwankende Einkommen des Musikers einzuschätzen, erklärte die Richterin.

Haftbefehl gegen Rapper Gzuz im Februar erlassen

Gegen den Gangster-Rapper Gzuz - ebenfalls Mitglied der 187 Strassenbande - hatte erst im Februar ein Hamburger Gericht einen Haftbefehl erlassen. Der 31-Jährige war zu einer Gerichtsverhandlung nicht erschienen. Der Haftbefehl war allerdings unter Auflagen ausgesetzt worden - unter anderem eine Kaution von 100 000 Euro.

Maxwell erschien zu seinem Gerichtstermin am Dienstag mit Sonnenbrille und breitem Grinsen und ließ es sich nicht nehmen, seinen Auftritt mit mehreren Beiträgen auf Instagram zu inszenieren. So filmte und teilte er seinen Einzug in den Verhandlungsraum und seine Abfahrt nach dem Urteil, nachdem er vor dem Gerichtsgebäude noch mit Geldscheinen posiert hatte. Auf seinem Instagram-Profil teilte er zudem Medienberichte über den Prozess.

Ob dieser eine Fortsetzung erhält, war noch nicht klar. Maxwells Anwalt sagte, es sei noch nicht abschließend geklärt, ob man Rechtsmittel einlegen werde.