Anwohner haben gegen die geplante Maßregelvollzugs-Abteilung am Klinikum Schloss Winnenden protestiert – nun soll es eine zweite Bürgerinformation geben mit entscheidenden Neuigkeiten. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Das Land Baden-Württemberg will mehr Therapieplätze für suchtkranke Straftäter schaffen, weil die vorhandenen Abteilungen beim Zentrum für Psychiatrie (ZfP)) aus allen Nähten platzen. Deshalb könnte auch das Klinikum Winnenden erstmals eine solche Abteilung bekommen. Eine Bürgerversammlung dazu im Mai stieß auf wenig Interesse. Erst in einer Gemeinderatssitzung im Juli äußerten Anwohner Kritik an dem Vorhaben. Anett Rose-Losert, die Geschäftsführerin der ZfP-Standorte Winnenden, Wiesloch und Weinsberg, hat daraufhin versprochen, die bisherige Planung noch einmal prüfen zu lassen.
Wie ist der Stand der Dinge bei der Prüfung des Standorts? Gibt es ein Ergebnis? Bisher ist kein Ergebnis vorgestellt worden. „Wir sind momentan noch mitten in der Prüfung und denken in alle Richtungen. Wir nehmen den Prüfauftrag sehr ernst“, sagt Anett Rose-Losert. Bis zu einer zweiten öffentlichen Informationsveranstaltung, zu der das Klinikum und die Stadt Winnenden demnächst gemeinsam einladen wollen, könnte es aber so weit sein. Nach Einschätzung von Rose-Losert dürften die Besprechungen zwischen Klinikum, Stadtverwaltung und technischem Ausschuss bis dahin abgeschlossen sein. Anwohner erhalten eine persönliche Einladung zu dieser Veranstaltung.
Welche Alternativen gäbe es denn? „Es gibt nicht viele Alternativen – aber zwei, drei gibt es schon“, sagt Anett Rose-Losert. Solange die Prüfung läuft, will sie aber über diese Alternativen noch nicht sprechen. Dass sich das Land gegen eine Ansiedlung in Winnenden entscheidet, ist unwahrscheinlich. Das Zentrum für Psychiatrie hat sieben Zentren mit neun Standorten, die über ganz Baden-Württemberg verteilt sind. Winnenden ist der einzige, der noch keine Maßregelvollzugabteilung hat. Laut dem Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth hat die Landesverwaltung zugesagt, dass hier keine psychisch kranken Straftäter behandelt werden, die nach Paragraf 63 verurteilt worden sind – wie etwa der Mann, der in Würzburg mit einem Messer auf Passanten losgegangen und inzwischen verurteilt worden ist. Behandelt würden also nur Patienten, die nach Paragraf 64 verurteilt werden: Dabei handelt es sich um Straftäter, die aufgrund ihrer Sucht straffällig geworden sind. Bei ihnen ist die Aufenthaltsdauer auf maximal zwei Jahre begrenzt.
Viele haben Ängste wegen vielleicht flüchtenden Patienten. Wie groß ist das Risiko? „Wenn jemand ausbrechen will, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass er in der Nähe der Einrichtung bleibt – denn man findet ihn ja sofort“, sagt Marianne Klein, die ärztliche Direktorin. Patienten im Maßregelvollzug bewegten sich in einer gesicherten Umgebung. Der Sicherungsstandard einer solchen Abteilung sei etwa zwischen dem der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim und einer normalen psychiatrischen Abteilung angesiedelt, erläutert sie. Wenn ein Patient gezeigt habe, dass sich der Therapeut auf ihn verlassen kann, werde die Sicherung gelockert. Das Klinikum unterscheidet zwischen Ausbruch und Entweichung. Bei jemandem, der beispielsweise nicht pünktlich zurückkommt, spricht man von einer Entweichung. In solchen Fällen halte sich die gesuchte Person meist bei Freunden oder der Familie auf, sagt Marianne Klein.
Wie ist die Erfahrung mit bisherigen Ausbrechern – wo zieht es sie hin? Die vier Häftlinge, die 2021 aus Weinsberg ausgebrochen sind, wurden im Ausland entdeckt – zwei in Spanien, einer in Südfrankreich und einer in Mannheim. Nach einer Ausbruchsserie in einer ähnlichen Einrichtung in Lippstadt-Eickelborn habe man das Verhalten von Ausbrechern genauer untersucht, sagt Anett Rose-Losert. Dabei habe sich gezeigt, dass im Radius von 25 Kilometern um den Ausgangspunkt in der Regel nichts passiere. „Sie nehmen ihre Beine in die Hand und versuchen so schnell wie möglich, die Einrichtung hinter sich zu lassen“, sagt Marianne Klein.
Sind die Menschen, die in den Maßregelvollzug kommen, Häftlinge oder Patienten? Strafvollzug und Maßregelvollzug sind zwei verschiedene Dinge. Anders als im Strafvollzug haben die Menschen im Maßregelvollzug Patientenstatus. Weil sie gleichzeitig auch Straftäter sind, haben sie eine Doppelrolle, sagt Marianne Klein. Die Behandlung in einem gesicherten Umfeld soll den psychisch kranken Straftätern ermöglichen, wieder gesund zu werden – also das Übel bei der Wurzel packen. „Es geht um Besserung und Sicherung. Die Therapie steht klar im Vordergrund“, sagt Rose-Losert.
Wie sieht der Alltag eines solchen Patienten aus? Was macht er im Klinikum? Ziel des Maßregelvollzugs ist die Integration des Patienten in ein sozial stabiles Umfeld und die Überwindung der Sucht: „Wenn er von uns entlassen wird, dann hat er eine Wohnung und einen Arbeitsplatz“, sagt Rose-Losert. Allerdings bewältige nicht jeder suchtkranke Patient die Rückkehr auf den ersten Arbeitsmarkt. In der Regel fangen die Patienten mit Ergotherapie an, beispielsweise Holzarbeiten. Dann geht es weiter in die Arbeitstherapie, wo mit Aufträgen der Industrie gearbeitet wird – in Weinsberg etwa kommen sie aus der Metallindustrie. Danach folgt schrittweise die Rückkehr in das eigene Leben – und in einen Job, der dem Ausbildungsstand des Patienten entspricht.
Kann man überhaupt, wenn jemand nicht zurückkommt, von einem Ausbruch sprechen? Nicht immer. Wie bereits erwähnt, gibt es die sogenannte Entweichung. Auch da gibt es Sanktionen: „Es reicht schon, wenn jemand zwei Minuten zu spät vom Spaziergang kommt“, sagt Marianne Klein. Das werde geahndet. Zwar melden sich die Entwichenen in der Regel selbst. „Weil ja eine therapeutische Beziehung besteht, entsteht schnell ein schlechtes Gewissen.“ Ein Patient, der entweicht, wird zurückgestuft und muss erst das Vertrauen seines Therapeuten wiedergewinnen, bevor er wieder Lockerungen genehmigt bekommt. „Das heißt, bis zur Entlassung dauert alles länger“, sagt Klein. „Da steht in diesem Moment viel auf dem Spiel.“
Besteht die Gefahr, dass Drogenkonsum oder -handel in der Stadt zunimmt? Die Patienten im Maßregelvollzug werden regelmäßig einem Drogenscreening unterzogen. Ein positiver Test hätte den Abbruch der Therapie zur Folge, die Patienten würden zurück in die JVA verwiesen. Sie würden also ihre Chance auf eine Bewältigung der Sucht aufs Spiel setzen – und damit die Rückkehr in ihr vorheriges Leben.
Hätte ein Maßregelvollzug eine Einschränkung der Nutzung des Parks zur Folge? „Wir wollen eben gerade nicht die Abschottung – deshalb haben wir uns schon immer dafür eingesetzt, dass die Bevölkerung den Park mit benutzen kann, zum Beispiel bei Veranstaltungen wie ‚Winnenden liest’“, sagt Rose-Losert. Wenn die neue Abteilung in einigen Jahren kommen würde, könnten die Bürger den Park genauso gut nutzen wie jetzt, verspricht auch Marianne Klein.