Die Diskussion über den Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter im ehemaligen Rotkreuzkrankenhaus geht weiter. Was steht jetzt zur Debatte?
Seit öffentlich wurde, dass das Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg (ZfP) in Stuttgarts größtem Stadtbezirk Bad Cannstatt eine Forensik für bis zu 100 Patienten einrichten will, hagelt es Proteste. Jetzt hakt der Cannstatter Bezirksbeirat nach. Er fordert in einem mehrheitlich befürworteten interfraktionellen Antrag von CDU, SPD, Freie Wähler und FDP, dass Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) ein unabhängiges Fachgutachten zum Standort im ehemaligen Rotkreuzkrankenhaus in Auftrag gibt. Das Gutachten soll die bauliche, sicherheitstechnische und therapeutische Eignung bewerten.
Die Expertise soll insbesondere prüfen, ob die in Bad Cannstatt geplanten Bedingungen den gesetzlichen Mindeststandards und dem Heilauftrag entsprechen oder ob hier im Vergleich zu anderen Standorten wie beispielweise Schwäbisch Hall eine unzulässige Minderversorgung vorliege. Auch soll die Stadtverwaltung mit dem Land Baden-Württemberg vereinbaren, dass bis zur Vorlage des Gutachtens keine weiteren baulichen Schritte zur Nutzungsänderung des ehemaligen Krankenhauses unternommen werden. Zudem soll die Stadtverwaltung berichten, welche alternativen Nutzungsmöglichkeiten des Rotkreuzkrankenhauses geprüft worden seien, wie geprüft worden sei und mit welchem Ergebnis.
Gutachten soll etwaige künftige Klagen vermeiden
Die Antragssteller begründen ihre Forderung damit, dass sie den Eindruck hätten, die Entscheidung des Sozialministeriums für den Standort Bad Cannstatt sei primär der schnellen Verfügbarkeit geschuldet. Außerdem sollten so etwaige künftigen Klagen gegen den Standort vermieden werden. Deshalb sei ein unabhängiges Gutachten zwingend erforderlich.
Das Aktionsbündnis begrüßte, dass der interfraktionelle Antrag im Bezirksbeirat seine Position übernommen habe. Auch Nopper hatte sich mehrfach gegen den Standort ausgesprochen. Ein Antrag der Grünen auf Verschiebung der Abstimmung auf einen Termin in zwei Wochen, wenn Vertreter des Sozialministeriums in den Bezirksbeirat kommen wollen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Grüne fordern Sozialministerium zur Transparenz auf
Die Co-Sprecherin der Grünen-Bezirksbeiratsfraktion, Julia Wagner erklärte nach der Sitzung: „Objektive unabhängige Gutachten sind immer dann sinnvoll, wenn sie einen echten Mehrwert bieten - nämlich bei begründeten Zweifeln, dass Vorgaben nicht mit der angebrachten Sorgfalt bewertet wurden. Das ist verantwortungsvolles Handeln.“ Ein „Generalverdacht“, wie er jetzt beschlossen wurde, sei dagegen „blinder Aktionismus“, so Wagner. Dieses Vorgehen sei „kopflos und teuer“. Die Erstellung eines solchen Gutachtens benötige Monate, in denen die Planungen und gegebenenfalls auch die baulichen Maßnahmen vorangetrieben würden, da das Gutachten keine aufschiebende Wirkung habe und dessen Ergebnis keineswegs bindend sei. Die Grünen fordern, dass das Sozialministerium als staatliche Aufsicht und Betreiberin des ZfP am 13. Mai Rede und Antwort stehen müsse. „Dann erst entscheiden wir über die notwendigen Konsequenzen – die Forderung nach einem zielgerichteten Gutachten ist dabei nicht ausgeschlossen“, so Wagner.