Abstand ist in Zeiten von Corona das Gebot der Stunde. (Symbolbild) Foto: dpa/Zheng Huansong

Gleich zwei Mal mussten Polizeibeamte am Samstag eine Gaststätte in der Brunnenstraße in Bad Cannstatt schließen, weil sich mehr als 300 Personen dicht gedrängt in und vor dem Gebäude aufhielten. Bei der Kontrolle wurden weitere Verstöße festgestellt.

Stuttgart-Bad Cannstatt - Polizeibeamte haben am Samstag eine Gaststätte in der Brunnenstraße in Stuttgart-Bad Cannstatt wegen massiven Verstößen gegen die Corona-Verordnung gleich zwei Mal geschlossen – und das am Tage der Neueröffnung. Bei der anschließenden Kontrolle wurden tags darauf zahlreiche weitere Verstöße festgestellt, sodass die Gaststätte ein weiteres Mal geschlossen wurde und der Betreiber nun mit mehreren Anzeigen rechnen muss.

Wie die Polizei mitteilt, hatten Anwohner am Samstag gegen 15 Uhr Lärm im Bereich der Gaststätte gemeldet. Als die Beamten eintrafen, stellten sie etwa 150 Personen fest, die sich teils dicht gedrängt vor und in der Gaststätte aufhielten. Innerhalb kurzer Zeit war die Personengruppe sogar auf etwa 300 angewachsen. Dabei blockierten die Gäste stellenweise den Gehweg und die Fahrbahn. Daraufhin forderten die Polizisten die Anwesenden auf, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, jedoch ohne Erfolg. Sowohl die Besucher als auch das Personal sollen sich geweigert haben, den Aufforderungen der Beamten Folge zu leisten. Deshalb schlossen die Polizisten die Gaststätte und untersagten vorerst den weiteren Betrieb.

Doch selbst diese Maßnahme war nur von kurzem Erfolg gekrönt, denn nur etwa 30 Minuten später stellten die Beamten fest, dass sich wieder Personen in der Gaststätte aufhielten. Die Einsatzkräfte verwiesen sie des Ortes und schlossen die Lokalität erneut.

Zahlreiche weitere Verstöße festgestellt

Am Sonntag kontrollierten Polizeibeamte gegen 19 Uhr die Gaststätte und stellten dabei zahlreiche weitere Verstöße fest, unter anderem gegen das Jugendschutzgesetz, das Landesdatenschutzgesetz und gegen Brandschutzvorschriften. Sie schlossen die Gaststätte aufgrund der Verstöße erneut und untersagten den weiteren Betrieb bis zur Behebung der Mängel.