Bei einer Massenschlägerei im Jugendgefängnis Adelsheim soll er einen Beamten mit schwer verletzt haben, nun steht ein 21-Jähriger in Mosbach vor Gericht. Foto: dpa

Ein Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Adelsheim artete vor einem Jahr in eine Massenschlägerei aus, mehrere Beamte wurden verletzt. Jetzt steht einer der mutmaßlichen Haupttäter wegen Meuterei vor Gericht.

Mosbach - Im Jugendgefängnis Adelsheim (Neckar-Odenwald-Kreis) geriet vor einem Jahr ein Machtkampf unter Häftlingen völlig außer Kontrolle, mehrere Beamte wurden verletzt. Seit Freitag muss sich ein mutmaßlicher Haupttäter der sogenannten Multikulti-Gruppe vor dem Landgericht Mosbach verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 21-Jährigen versuchten Mord, Gefangenenmeuterei und gefährliche Körperverletzung vor. Er soll einen Beamten mit Tritten gegen den Kopf schwer verletzt haben. Zum Auftakt des Prozesses wurde lediglich die Anklage vorgelesen.

Am 20. August 2014 waren im größten Jugendgefängnis in Baden-Württemberg zwei rivalisierende Gruppen von Gefangenen bei einem Hofgang in Streit geraten. Erst beschimpften sich beide Parteien nur, doch dann gingen nach Angaben der Staatsanwaltschaft mindestens 17 Häftlinge aufeinander los. Justizvollzugsbeamte schritten ein und wollten schlichten, wurden jedoch von den Gefangenen angegriffen. Sechs Aufseher wurden so schwer verletzt, dass sie dienstunfähig waren.

Nach Ansicht der Ermittler war der 21-Jährige damals der Anführer einer der beiden Häftlingsgruppen. Er soll versucht haben, Mitglieder seiner Gruppe aus den Händen der Beamten zu befreien. Einem Aufseher, der dessen mitgefangenen Bruder nicht losließ, soll er mit dem Tod gedroht haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft schlug er den Mann mit der Faust nieder und trat ihn mit dem Fuß gegen ein Auge und eine Schläfe, bevor ihn andere Wachleute aufhielten. Der Beamte trug eine Gehirnerschütterung, Platzwunden, Prellungen und blaue Flecken davon und musste stationär im Krankenhaus behandelt werden. Er leidet seither an einer posttraumatischen Störung.

Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren droht

Der Vorfall in Adelsheim reihte sich ein in eine ganze Serie von Todesfällen, Suizidversuchen und massiven Gewalttaten, die Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) in Bedrängnis brachten. Nur einen Monat nach der Massenprügelei starb ein 17-Jähriger in dem Jugendgefängnis wegen einer Plastiktüte vor dem Gesicht. Die Ermittler gingen von einem Selbstmord oder einem Unfall aus. Ebenfalls im September versuchte ein 19-jähriger Insasse der JVA Adelsheim, sich zu töten.

Nach der Massenschlägerei wurden im Hof der JVA Adelsheim Gitterkäfige aufgestellt, um Häftlinge voneinander trennen zu können. Gefangenenmeuterei ist laut Paragraf 121 des Strafgesetzbuches als Vorfall definiert, bei dem sich Gefangene zusammenrotten und mit vereinten Kräften etwa einen Anstaltsbeamten nötigen oder tätlich angreifen, gewaltsam ausbrechen oder einem anderen dabei helfen. Es droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.