Die Maskenpflicht gilt seit dem 27. April – aber es gibt Ausnahmen. Foto: Lichtgut/Kovalenko

Wenn Menschen ohne Mund-Nasen-Schutz mit der Stadtbahn fahren oder ein Geschäft betreten, kann dies medizinisch begründet sein. Bei der städtischen Behindertenbeauftragten haben sich mehrere Betroffene gemeldet, die Anfeindungen ausgesetzt waren.

Stuttgart - Auf Dauer ist ein Mundschutz unangenehm zu tragen – diese Erfahrung dürften die meisten Bürger inzwischen gemacht haben angesichts von Maskenpflicht in Bussen, Bahnen, Geschäften und Behörden. Nicht jeder, der ohne Maske unterwegs ist, verstößt aber auch gegen die geltende Maskenpflicht. Darauf weist jetzt aus gegebenem Anlass die Stuttgarter Beauftragte für Menschen mit Behinderung hin. „Es gibt Menschen, die keine Maske tragen müssen“, betont Simone Fischer. So sieht die Corona-Verordnung Ausnahmen unter anderem für Menschen mit Behinderung vor – dies sei offenbar nicht jedem bewusst, klagt Fischer.

Sie berichtet von Beschwerden über Anfeindungen. Angehörige und Menschen mit Behinderung hätten sich bei ihr gemeldet. „Sie wurden von anderen Kunden ermahnt, warum sie keine Maske tragen, und auch mehrfach darauf angesprochen“, erzählt Fischer. Es sei sogar vorgekommen, dass Betroffene „des Geschäfts verwiesen“ worden seien.

Der Schwerbehindertenausweis reicht als Nachweis nicht aus

Eigentlich müssen laut der Corona-Verordnung seit dem 27. April alle Personen ab dem sechsten Geburtstag einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese Pflicht entfällt aber, „wenn aus medizinischen Gründen keine Maske getragen werden kann“, informiert das Land. Auch für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keine Masken auf- oder absetzen könnten, bestehe keine Maskenpflicht. Ebenfalls ausgenommen sind „schwerhörige oder gehörlose Menschen, die auf das Mundbild oder eine besonders deutliche Aussprache in der Kommunikation angewiesen sind sowie deren Begleitpersonen“. Allerdings sieht die Corona-Verordnung eine Nachweispflicht vor, zum Beispiel durch ein Attest des Arztes. „Der Schwerbehindertenausweis reicht nicht aus“, informiert auch die städtische Behindertenbeauftragte.

Diese Erfahrung musste auch Melanie H. machen, die Mutter einer zehnjährigen Tochter, die aufgrund ihres Autismus und ihrer geistigen Behinderung extrem irritiert auf die Maske reagiert. „Sie leidet sehr, wenn sie die Maske tragen muss“, erzählt die Stuttgarterin. Der Kinderarzt habe aber kein Attest ausstellen wollen – mit Hinweis auf den Behindertenausweis. Als sie diesen jedoch bei einer Kontrolle am Bahnsteig vorzeigte, habe der Mitarbeiter ihr – durchaus freundlich, wie sie erzählt – klar gemacht, dass das kein ausreichender Nachweis sei.

Appell, nicht gleich vom Schlechten auszugehen

Schweren Herzens habe sie ihrer Tochter also doch eine Maske für die Fahrt aufgezogen. Die Zehnjährige habe durchgehalten, aber es sei hart für sie gewesen. „Es ist ein Zwiespalt, ich will es ihr nicht zumuten, habe aber auch Bedenken, eine Strafe zu kriegen“, sagt Melanie H.. Auch sie hat sich bei Fischer gemeldet, die ihr geraten hat, sich erneut um das Attest zu bemühen. Dieser Fall bestärkt die Behindertenbeauftragte aber in der Einschätzung, dass es offenbar auch noch Informationsbedarf bei den Ärzten gebe.

Generell appelliert Simone Fischer an die Bürger, wenn ihnen jemand ohne Maske im Supermarkt oder in der Bahn begegne, nicht gleich vom Schlechten auszugehen. Es sollte Verständnis vorhanden sein. „Mein Wunsch ist, dass diese Menschen nicht diskutieren und sich erst recht nicht rechtfertigen müssen“, sagt Simone Fischer. Die meisten Menschen mit Behinderung seien sehr verantwortungsbewusst, sie gehörten oft selbst zur Risikogruppe. Man sollte davon ausgehen, dass jemand, der auf eine Maske verzichtet, dies nicht leichtfertig tue.

City-Manager will Betriebe nochmal sensibilisieren

Fischer hat auch dem City-Manager Sven Hahn geschrieben, um auf das Problem aufmerksam zu machen. „Wir werden unsere Betriebe da noch einmal sensibilisieren“, verspricht Hahn. Generell stehe die City-initiative hinter der Maskenpflicht, nimmt Hahn eine andere Haltung ein als zuletzt der Handelsverband. „Wenn es geht, sollte man die Maske natürlich tragen“, sagt auch Fischer.