Nikolas Löbel Foto: dpa/Jörg Carstensen

Laut Bundestagsverwaltung hat der Ex-Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel in der Maskenaffäre nicht gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen.

Berlin/Mannheim - Nikolas Löbel hat laut Bundestagsverwaltung in der Maskenaffäre nicht gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen und darf seine Provisionen behalten. Der Ex-Bundestagsabgeordnete und frühere CDU-Politiker aus Mannheim hat ein Prüfverfahren der Bundestagsverwaltung anstandslos durchlaufen. Zunächst berichtete der „Mannheimer Morgen“ darüber. Die Verwaltung bestätigte den Abschluss des Verfahrens am Mittwoch und verwies auf den Paragrafen 44a im Abgeordnetengesetz, der Zuwendungen an die Parlamentarier regelt.

Dieser Gesetzespassus erachtet insbesondere die Annahme von Geld oder geldwerten Zuwendungen als unzulässig, die nur deshalb gewährt würden, um den Abgeordneten zum Vertreten der Interessen der Geldgeber im Bundestag zu bewegen. Unzulässig ist ferner die Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen an Mitglieder des Parlaments, die ohne angemessene Gegenleistung vergeben werden. Solche Verstöße würden Löbel nicht zur Last gelegt, erklärte die Bundestagsverwaltung.

In der Masken-Affäre ging es um Provisionen von rund 250 000 Euro für Löbels Firma. Sie soll die Gelder kassiert haben, weil sie Kaufverträge über Corona-Schutzmasken zwischen einem baden-württembergischen Lieferanten und zwei Privatunternehmen in Heidelberg und Mannheim vermittelte. Politiker und Bürger hatten Löbel aufgefordert, das Geld zurückzugeben oder zu spenden.