Das Bundesverfassungsgericht hat die Masern-Impfpflicht bestätigt. Die Leitungen von Kitas und Schulen müssen diese kontrollieren. Erfahrungsberichte aus Stuttgart.
Wie reagieren Eltern auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Masernimpfung? Am 18. August bestätigten die Richterinnen und Richter die vor zweieinhalb Jahren eingeführte Masern-Impfpflicht und wiesen vier Klagen betroffener Familien ab. Die Grundrechtseingriffe seien nicht unerheblich, aber derzeit zumutbar. Die Entscheidung des Gesetzgebers, dass der Schutz besonders gefährdeter Menschen vorgeht, sei gerechtfertigt.
Die Impfpflicht gilt bereits seit dem 1. März 2020, und zwar für Kitakinder ab einem Jahr, für Schülerinnen und Schüler sowie für Minderjährige in Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel Flüchtlingsunterkünften. Auch nach 1970 geborene Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen müssen nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft oder immun sind. Die Nachweise waren bis zum 31. Juli dieses Jahres zu erbringen.
Die Eltern seien meistens kooperativ
Die Leitungen der entsprechenden Einrichtungen sind dazu verpflichtet, den Impfschutz beziehungsweise die Immunität gegen Masern zu kontrollieren. Sie müssen sich also die entsprechenden Dokumente vorlegen lassen. „Wir haben bei dem Thema eine klare Haltung: Sich impfen zu lassen, ist ein Akt der Solidarität. Dadurch leistet man einen einfachen Beitrag, eine Krankheit einzudämmen, die für Einzelne sehr schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben kann“, sagt Romano Sposito. Er ist verantwortlich für die Unternehmenskommunikation bei dem privaten Bildungsträger Konzept-e. Das in Vaihingen beheimatete Unternehmen betreibt zahlreiche Kitas, vor allem im süddeutschen Raum sowie Schulen in Karlsruhe und Vaihingen.
Die Eltern seien in den meisten Fällen kooperativ, berichtet Romano Sposito. „Wir haben keine nennenswerte Anzahl an Impfverweigerern. Stand heute haben etwa 97 Prozent der Eltern den Nachweis vorgelegt.“ Der Rest werde aktuell noch eingefordert. Kinder, für welche die Nachweise nicht erbracht werde, könnten gemäß des Betreuungsvertrags nicht weiter betreut werden, sagt Romano Sposito.
Auch Antje Fydrich vom Naturkindergarten Möhringen betont, dass man sich selbstverständlich an die Vorgaben halte. Der Verwaltungsaufwand sei überschaubar – letztlich sei es lediglich ein Dokument mehr, das Eltern bei der Anmeldung im Kindergarten vorlegen müssten. Es sei aber prinzipiell ärgerlich, dass die Einrichtungen in eine Rolle gezwungen würden, die dem Verhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und Personal unter Umständen nicht guttue. Bisher habe es aber noch keinerlei Probleme mit Eltern gegeben. Ähnliches berichtet Dirk Randhahn vom Vorstand des Naturkindergartens Rohr. „Es ist ein organisatorischer Mehraufwand. Aber es gibt keine Diskussionen, die Masernimpfung ist akzeptiert.“ Allerdings betonen beide, dass es zuweilen schwierig sei, die Echtheit der Dokumente zu prüfen.
Bei älteren Kindern steht Schulpflicht versus Impfpflicht
Die Pressestelle der Stadt Stuttgart erklärt schriftlich, dass in den städtischen Kitas annähernd 100 Prozent der Eltern die Nachweise für ihre Kinder vorgelegt hätten. Die Namen derer, für welche bis zum 31. Juli dieses Jahres keine Nachweise erbracht worden seien, habe man an das Gesundheitsamt weitergegeben. Dieses entscheide über weitere Maßnahmen. Dies könne zunächst ein Beratungsgespräch sein, um die Hintergründe für den nicht erfolgten Nachweis zu erfragen und über die Möglichkeit vom Ausschluss der Kita zu sprechen.
Schwieriger ist die Sache bei Schulkindern. Denn im Gegensatz zu Kitakindern können diese nicht ausgeschlossen werden, wenn die Eltern den Nachweis nicht erbringen. Die allgemeine Schulpflicht spricht dagegen, darum können nur Bußgelder verhängt werden. Romano Sposito erklärt: „Bei Schulkindern melden wir an das zuständige Gesundheitsamt, wenn wir keinen Nachweis durch die Eltern erhalten. Alles weitere übernimmt dann das Gesundheitsamt.“
Reaktionen auf das Urteil
Lob
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Masernimpfpflicht begrüßt. Alle anderen Maßnahmen für eine höhere Impfquote hätten nicht gefruchtet. Der Impfstoff sei sicher und seit Jahrzehnten erprobt, so die Argumentation. Experten warnen seit Langem vor dem Trugschluss, die Masern seien nur eine harmlose Kinderkrankheit. Es könne zu Komplikationen kommen, und das Immunsystem bleibe für längere Zeit geschwächt. Eine seltene Spätfolge sei eine Gehirnentzündung, die fast immer tödlich ende.
Kritik
Doch es gibt auch Kritik am Urteil, so zum Beispiel vom Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung. Die klagenden Eltern hatten auch beanstandet, dass man sein Kind nicht ausschließlich gegen Masern impfen lassen könne. Denn es gebe nur Kombi-Impfstoffe auch gegen Mumps, Röteln und teilweise Windpocken. Die Verfassungsrichter hatten damit kein Problem: Auch diese Impfungen seien von der Ständigen Impfkommission empfohlen und „grundsätzlich kindeswohldienlich“. atz