Das Amtsgericht Ludwigsburg verurteilte einen LKW-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu vier Monaten auf Bewährung. Foto: dpa

Das Amtsgericht Ludwigsburg verurteilt einen LKW-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu vier Monaten auf Bewährung. Der hatte einem Motorradfahrer in Markgröningen die Vorfahrt genommen.

Ludwigsburg - Das Amtsgericht Ludwigsburg hat am Montag einen 52-jährigen Lkw-Fahrer aus Stuttgart wegen fahrlässiger Tötung zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Im September 2014 hatte der Mann beim Abbiegen aus dem Markgröninger Gewerbegebiet auf die Asperger Straße mit seinem Lastwagen einen 24-jährigen Motorradfahrer übersehen und ihm die Vorfahrt genommen. Dieser stürzte beim Versuch zu bremsen, schlitterte in den Lkw und starb noch vor Ort. Bei der Gerichtsverhandlung gestand der Angeklagte, das Motorrad nicht gesehen zu haben. „Der ganze Vorgang quält mich, auch nach einem Jahr“, sagte er. „Wie wir es auch drehen und wenden: Es ist ein Mensch gestorben und das ist sehr tragisch.“

In der Verhandlung ging es darum festzustellen, ob der Lkw-Fahrer den Motorradfahrer überhaupt hätte sehen können. Denn an der Unfallkreuzung am Markgröninger Ortsausgang in Richtung Asperg steht an der Steinbeisstraße ein Werbeschild, das die Sicht nach links verdeckt – die Richtung, aus der der Motorradfahrer kam. Die Polizei hatte nach dem Unfall die Höhe des Schilds und die Lkw-Sitzhöhe verglichen. „Er hätte ihn sehen müssen“, sagte ein Polizeibeamter, der damals am Unfallort war. Die Situation vor Ort sei „gespenstisch“ gewesen, denn der Motorradfahrer sei ein Mitglied der Black-Jackets-Bande gewesen. Als der Streifenwagen eintraf, standen bereits einige Gang-Mitglieder in der Nähe. „Wir wurden aber nicht aggressiv begrüßt“, sagte der Polizeibeamte.

Der Motorradfahrer war zu schnell, um auszuweichen

Der Unfallgutachter brachte mehr Details in die Verhandlung ein. Zum einen, dass der Lastwagen stand, als das Motorrad gegen ihn prallte. Der Lkw-Fahrer sei also losgefahren, habe dann den Motorradfahrer entdeckt und sei auf dessen Fahrspur nach zweieinhalb Metern stehengeblieben. „Da hätte der Motorradfahrer theoretisch noch daran vorbei fahren können“, sagte der Gutachter. Dieser aber habe aus Panik gebremst, sei gestürzt, mehr als 40 Meter über den Asphalt auf den Lastwagen zu geschlittert und mit dem Kopf auf den Vorderreifen geprallt. Die Folgen waren ein Schädel-Hirn-Trauma, offene Brüche an beiden Beinen und eine abgescheuerte Körperseite, denn außer einem Helm trug der 24-Jährige keine Schutzkleidung.

Der Gutachter kam auch zu dem Schluss, dass der Motorradfahrer zu schnell unterwegs war. Das hatten auch drei geladene Zeugen am Unfalltag beobachtet. Statt der erlaubten 70 sei der Motorradfahrer zwischen 90 und 98 Stundenkilometer schnell gewesen. „Dass er noch schneller war, lässt sich nicht ausschließen“, sagte der Gutachter. „Hätte er die 70 Stundenkilometer eingehalten, hätte er problemlos bremsen und vorbeifahren können.“ In seinem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft und nicht der Verteidigung, die auf Freispruch plädierte: vier Monate Freiheitsentzug auf Bewährung, dazu ein Fahrverbot für einen Monat. Die Richterin erklärte: „Von einem Lkw-Fahrer wird erhöhte Achtsamkeit gefordert.“