Das Landgericht Heilbronn hat zwei Männer aus Gambia wegen drogenhandels zu mehrjährigen Haftstrafen veruteilt. Foto: dpa

Zwei Männer aus Gambia haben in großem Stil Marihuana verkauft. Das Landgericht Heilbronn hat sie jetzt zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Benningen - Zwei Männer sind am Landgericht Heilbronn wegen Drogenhandels zu Haftstrafen von knapp drei bis vier Jahren verurteilt worden, ein dritter kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Die jungen Gambiersollen in der Asylunterkunft in Benningen mit Rauschgift gehandelt haben. „Wir haben zwar nur einen Einblick in einen kurzen Zeitraum bekommen“, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Bezold in ihrer Urteilsbegründung am Donnerstag, „doch er reichte aus, um zweifelsfrei einen arbeitsteiligen, Gewinn bringenden Drogenhandel zu erkennen.“

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die ursprünglich vier Angeklagten im Alter von 21 bis 36 Jahren im August und September 2015 in der Unterkunft und am Bahnhof insgesamt 4,6 Kilogramm Marihuana mit einem Gewinn von rund 4600 Euro umgesetzt haben. Ein 36 Jahre alter Mann war in einem gesonderten Verfahren bereits zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Mit den Urteilen blieb die Jugendstrafkammer nur knapp unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Im Fall der Bewährungsstrafe für den zweiten 36-Jährigen erklärten die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung noch im Gerichtssaal, auf weitere Rechtsmittel zu verzichteten; damit ist diese Bewährungsstrafe rechtskräftig. Über die Hintermänner konnten weder die Ermittler noch das Gericht etwas in Erfahrung bringen. Die Angeklagten waren vor mehr als zwei Jahren aus ihrer Heimat Gambia nach Deutschland geflohen und in der Benninger Unterkunft aufeinandergetroffen.

Der Jüngste war der Kopf der Bande

In der hierarchischen Struktur hatte das jüngste Mitglied als Kopf der Bande das Sagen. „Sie organisierten den Ankauf der Drogen von einem gambischen Rauschgifthändler im Hinblick auf Menge und Zeitpunkt, gaben Anweisungen, wann welcher Kunde wie viele Päckchen bekommt und sammelten das Geld vom Verkauf ein“, begründete Bezold die nach Jugendstrafrecht verhängte Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten für den 21-Jährigen. Die übrigen Mitglieder fügten sich lediglich in ihren untergeordneten Rollen den von ihm kommenden Anweisungen.

Bereits die ersten abgehörten Telefonate legten nach Überzeugung der Kammer nahe, dass hier ein eingespieltes System seit geraumer Zeit etabliert war, und alle Bandenmitglieder von der Zusammenarbeit profitierten, wenn auch mit unterschiedlichen Gewinnen.

Zu Gunsten der bislang nicht vorbestraften Angeklagten wertete die Kammer die bereits 13 Monate andauernde Untersuchungshaft und die Tatsache, dass nur mit einer sogenannten weichen Droge gehandelt worden war. Zudem hätten die Geständnisse der Angeklagten „erhebliche Aufklärungshilfe geleistet“.