Das Gericht hat dem Mann eine Einstellung des Verfahrens angeboten. Foto: Archiv (dpa)

Der Mann war zuvor des Lokals verwiesen worden – dann warf er allerdings mit Steinen.

Marbach - Ein angetrunkener Gast betritt an einem frühen Februarmorgen eine Kneipe am Marbacher Bahnhof und benimmt sich nicht. Nach ein paar verbalen Verweisen schnappt der Wirt dessen Jacke und komplimentiert ihn hinaus, die gute Stimmung im Lokal aufgrund einer Geburtstagsfeier soll schließlich nicht getrübt werden. Der Morgen nimmt dennoch einen ganz und gar nicht guten Ausgang und brachte den 48 Jahre alten Kneipenwirt wegen gefährlicher Körperverletzung vor das Amtsgericht Marbach. „Wir sahen noch, dass der Mann von der gegenüberliegenden Straßenseite aus das Lokal beobachtete“, erzählte der Wirt am Donnerstag im Gerichtssaal, doch niemand habe ihm mehr Beachtung geschenkt. Nach etwa 20 Minuten habe es plötzlich einen Knall im Lokal gegeben, alle seien ziemlich erschrocken. Laut Anklage hatte der betrunkene Mann den Außenspiegel eines Autos abgerissen und in die Fensterscheibe des Lokals geworfen. „Als jemand rief ‚Da läuft er weg’ rannte ich hinterher“, berichtete der Angeklagte weiter. Die Gruppe habe den Mann schließlich erwischt und „bis zum Eintreffen der Polizei nur festhalten wollen“. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge erlitt der Gast eine Gehirnerschütterung, eine Thoraxprellung sowie eine Fraktur der Nebenhöhle.

„Der hat sich gewehrt, auf dem Boden gewälzt und wollte ein Messer aus der Tasche ziehen“, rechtfertigte der Wirt seinen „Einsatz“: „Ich musste ihm eine Ohrfeige geben.“ Zwei Zeugen des Geschehens schildern die Situation anders: Danach eskalierte die Auseinandersetzung, der Wirt schlug mehrmals zu, auch dann noch, als die Person sich schon nicht mehr gewehrt habe. Zwei oder drei Ohrfeigen seien es gewesen, räumte der Wirt ein. Sein Anwalt betont, dass eine ganze Gruppe in das Geschehen involviert gewesen sei, nun aber lediglich der Wirt hier im Gerichtssaal sitze. Da der 48-Jährige noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, gaben Staatsanwaltschaft und Gericht zu erkennen, bei einem Geständnis das Verfahren gegen 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt lenkte der Angeklagte widerwillig und nicht wirklich überzeugt von seinem Fehlverhalten dennoch ein.