Kripo ermittelt gegen zwei 15- und 16-Jährige, die einen Teenager mit Messern bedroht und bestohlen haben sollen. Foto: dpa

Kripo ermittelt gegen zwei 15- und 16-Jährige, die einen Teenager mit Messern bedroht und bestohlen haben sollen.

Da sie verdächtigt werden, einen Raub auf einen 16-Jährigen begangen zu haben, ermittelt die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg derzeit gegen zwei 15- und 16-jährige Jugendliche.

Das Opfer, der 16 Jahre alte Tatverdächtige und dessen 15 Jahre alter Komplize trafen sich vermutlich zufällig am Mittwochnachmittag am Bahnhof in Marbach. Das Trio wurde dabei offenbar handelseinig, was den Kauf einer E-Shisha angeht. Das spätere Opfer wollte das elektronische Rauchgerät von den beiden anderen Jugendlichen erwerben, sagt Yvonne Schächtele, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Ludwigsburg. Kurze Zeit später, gegen 16.40 Uhr, kamen die drei dann wohl erneut im Bereich der Gleisanlage zusammen, um das Geschäft über die Bühne zu bringen. Allerdings hätten die beiden Jugendlichen die versprochene Ware dann gar nicht bei sich gehabt, sagt Schächtele. Dennoch sollen sie unter dem Vorhalt von Messern den zuvor ausgehandelten Kaufpreis von ihrem Opfer gefordert haben. Der ältere Tatverdächtige habe den Gleichaltrigen festgehalten, dessen Jacke durchsucht und ihm einen Geldbeutel und 80 Euro entwendet, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei. Dann seien die beiden Tatverdächtigen zu Fuß geflüchtet.

Währenddessen alarmierte der beraubte Jugendliche die Polizei. Im Rahmen der Fahndung konnten Ordnungshüter die zwei Verdächtigen vorläufig festnehmen. Sie wurden zum Polizeirevier Marbach gebracht und die Beamten nahmen Kontakt zu ihren Erziehungsberechtigten auf. Der 15-Jährige wurde nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn erfolgte am Donnerstagnachmittag die Vorführung des älteren Tatverdächtigen beim zuständigen Haftrichter, der einen Haftbefehl wegen Raubes gegen den deutschen 16-Jährigen, der die Tat in Teilen einräumt, erließ. Gegen Auflagen wurde dieser Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.