Das Schöffengericht verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe. Foto: Archiv (dpa)

Ein 49-Jähriger musste vor das Schöffengericht treten, nachdem er im Drogenrausch versucht hatte, mit seinem Auto Fußgänger anzufahren. Außerdem versetzte er mit aggressivem Verhalten die Besucher einer Trattoria in Angst und Schrecken.

Marbach -

Seine vermeintliche Neugier hat einem 49-Jährigen jetzt eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr und die Zahlung von Schmerzensgeld eingebracht. Staatsanwaltschaft und Schöffengericht taten sich schwer mit der Version des Angeklagten, wonach er im September vergangenen Jahres ganz zufällig am Busbahnhof in Ludwigsburg ein Plastikpäckchen mit weißem Pulver entdeckte und den Inhalt gleich ausprobierte. Am nächsten Morgen wachte er im Krankenhaus auf, festgebunden am Bett und konfrontiert mit einer ganzen Reihe von Straftaten. „Jeder normal denkende Mensch in Ihrem Alter würde sich denken, was in der Tüte ist und entweder die Polizei rufen oder die Tüte dort abgeben“, sagte die Vorsitzende Richterin, Ursula Ziegler-Göller, bei der Urteilsverkündung am Dienstag in Marbach. Die Geschichte des Angeklagten habe ‚ein Gschmäckle’ und vieles spreche dafür, dass der gebürtige Italiener mit diesem Stoff schon mal zu tun gehabt habe. Der 49-Jährige gestand, mehrere Portionen des weißen Pulvers durch die Nase gezogen zu haben: „Das sieht man doch überall so im Fernsehen.“ Für sich genommen waren bereits der Konsum des Rauschgiftes und sein Besitz in nicht unerheblicher Menge eine erhebliche Straftat, die der Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem und bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug belegt hat. Doch der Angeklagte stieg in seinem Drogenrausch ins Auto, fuhr nach Marbach und weiter in Richtung Bergkelter-Tunnel. Offenbar nicht mehr Herr seiner Sinne steuerte er zunächst auf eine Gruppe Fußgänger zu, die sich gerade noch in Sicherheit bringen konnte.

Mit quietschenden Reifen ging es weiter zu einer italienischen Trattoria. Dort stieg er aus, schlug und trat auf sein Auto ein und versuchte wild gestikulierend und schreiend ein Fahrzeug auf der Straße anzuhalten. Durch den Lärm aufmerksam geworden, schickte der Besitzer der Trattoria seine Gäste ins Innere und stellte sich dem Angeklagten entgegen, der aggressiv nach einer Zigarette verlangte.Die Polizisten, die sich zunächst auf eine Ruhestörung eingestellt hatten, sahen sich am Ort des Geschehens mit einem angreifenden gewaltbereiten Mann konfrontiert. „Ich hatte gut zu tun, den Angeklagten unter Kontrolle zu bekommen, nachdem er mich sofort angriff und ins Gesicht schlug“, berichtete der Beamte, der Prellungen und Einblutungen im Gesicht erlitten hatte, als Zeuge nun vor Gericht. „Es folgten erhebliche Stimmungsschwankungen: Mal wurde er weinerlich, mal drohte er uns mit der Mafia.“ In einem Zivilverfahren wurde der 49-Jährige dafür zu einer Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

Das Schöffengericht am Amtsgericht sah den Mann auch bereits dadurch bestraft, dass er wegen des Führerscheinentzugs seinen Arbeitsplatz verloren hat und setzte die verhängte Strafe von einem Jahr und acht Monaten wegen unerlaubten Drogenbesitzes in erheblicher Menge zur Bewährung aus. Auch kam ihm zugute, dass er nicht einschlägig vorbestraft ist und sich für sein Verhalten bei den Betroffenen entschuldigt hat. Schließlich verhängte das Gericht als Bewährungsauflage 100 Stunden gemeinnützige Arbeit, weil zwar kein Geld aber Zeit vorhanden sei.