Stadt Marbach am Neckar Foto: Stadt Marbach am Neckar

Die neue Grundsteuer gilt ab dem 1. Januar 2025. Sie musste reformiert werden, weil das Verfassungsgericht die bisherige Bewertung für verfassungswidrig erklärt hat.

Über die Hebesätze für die Grundsteuer 2025 entscheiden die Gemeinderäte der jeweiligen Kommune vor Ort. Der Gemeinderat der Stadt Marbach hat am 19. Dezember 2024 für die Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) einen Hebesatz von 1.400 % und für die Grundsteuer B (übrige Grundstücke) von 200 % beschlossen.

 

Die Marbacher Bürgerinnen und Bürger haben sich vielleicht schon gefragt, wann ihnen der Grundsteuerbescheid ins Haus flattert. „Da der Gemeinderatsbeschluss über die Hebesätze unmittelbar vor Jahresende erfolgte, konnten erst im Anschluss die weiteren Schritte unternommen werden“, bittet Bürgermeister Jan Trost um Verständnis.

Die Stadt Marbach habe bereits den Druckauftrag für die Grundsteuerbescheide des Jahres 2025 erteilt. Aufgrund des gleichzeitigen Druckens und Versendens der Grundsteuerbescheide aller Gemeinden komme es jedoch zu einem erhöhten Aufwand bei den Druckereien.

Die Bescheide der Stadt Marbach werden voraussichtlich innerhalb der nächsten beiden Wochen gedruckt. Die Grundsteuerpflichtigen können folglich mit einer Zustellung der Bescheide Anfang Februar rechnen.

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