In Stuttgart dürfen Grillstellen derzeit wegen Waldbrandgefahr nicht benutzt werden. Foto: dpa

Wegen Waldbrandgefahr durch die Dürre haben Stuttgart und Leonberg ihre Grillplätze gesperrt. An Bottwar, Murr und Neckar sieht die Lage noch entspannt aus.

Das Grillen im Wald ist, außer an ausgewiesenen Feuerplätzen, grundsätzlich verboten“, betont Bernd Renner, der fürs Forstrevier Besigheim und damit auch für Mundelsheim zuständig ist. Eine offizielle Grillstelle gebe es im Wald bei Mundelsheim nicht, daher erübrige sich dort selbst bei der derzeitigen Dürre ein Verbot. Im Rest seines Reviers, konkret in Besigheim und Löchgau, allerdings habe er Ende vergangener Woche veranlasst, dass die Grillplätze gesperrt werden.

Vergleichbar mit dem Norden der Republik sei die Waldbrandgefahr bei uns aber nicht, so Renner: „Wir haben überwiegend Laubwald und Unterholz, das, wie auch der Boden, die Feuchtigkeit speichert.“ Die Kiefernwälder auf sandigen Böden, wie sie in Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg vorherrschten, seien da viel kritischer. Generell gelte im Wald auch in unserer Region vom 1. März bis zum 31. Oktober ein Verbot von Rauchen und offenem Feuer, wobei auch Scherben zerbrochener Flaschen gefährlich seien, weil sie wie ein Brennglas wirken könnten.

Eine viel größere Gefahr als im Wald geht laut dem Forstexperten vom Grillen auf den ausgedörrten Wiesen aus. „Daran denken die meisten Leute nicht, die haben bei den Bildern aus Griechenland oder Norddeutschland in erster Linie den Wald im Kopf“, so Renner.

Das bestätigt auch sein Kollege Uwe Becker, zu dessen Revier unter anderem Kirchberg gehört: „Auch wenn man sein Auto mit dem heißen Kat auf dem Gras parkt, kann sich da schnell mal was entzünden“, warnt er. Seine Vorgesetzten in Backnang hätten sich jedoch bewusst gegen ein Grillverbot im Wald ausgesprochen. „Wir wollen verhindern, dass die Leute dann ihre eigene Grillausrüstung mitbringen, was viel gefährlicher wäre.“ Im Wald bei Kirchberg gebe es ohnehin keine offizielle Grillstelle. Er ist jedoch dabei, an allen Grillplätzen in seinem Revier Warnhinweise zur Waldbrandgefahr aufzuhängen. Neben dem Rauchverbot ist dort auch der eigentlich selbstverständliche Hinweis zu finden, dass man das Feuer vor dem Verlassen der Grillstelle richtig löschen muss. „Auf keinen Fall sollte man das Feuer ausschlagen, das gibt nur Funkenflug“, erklärt Becker.

Im Bereich Bottwartal gibt es derzeit kein Grillverbot im Wald, sagt Förster Axel Armbruster, der die Urlaubsvertretung für seinen Kollegen Jürgen Weis übernommen hat. „Letzte Woche hat es wieder ein paar Niederschläge gegeben, das hat die Situation entspannt“, erklärt er. Doch natürlich müsse man die Lage weiter beobachten. Nach den derzeitigen Wettervorhersagen sähe es allerdings eher so aus, als ob ein Grillverbot in noch weitere Ferne als derzeit rücken würde, weil Gewitter angesagt seien. „Waldbrände kommen bei uns auch vor, aber wenn, dann sind sie eher lokal. Im Landkreis gibt es keine ausgedehnten Nadelholzkulturen; wo Kiefern stehen, sind sie Teil einer Mischkultur.“

Ein Grillverbot wird übrigens nicht von den Förstern ausgesprochen, sondern von den Waldbesitzern, also meist den Kommunen. „Wir üben da nur eine beratende Funktion aus“, sagt Armbruster. Dennoch kann es, wie Bernd Renner sagt, „im Ermessen des Revierleiters liegen“ – immerhin ist er derjenige, der die Lage vor Ort am besten einschätzen kann.