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Das Gericht hat die Frau zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Marbach - Nach außen hin wollte eine zweifache Mutter unter allen Umständen den Schein wahren. „Sie waren zu stolz, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, aber nicht zu stolz, andere Menschen um sehr viel Geld zu betrügen“, lautete das Fazit der Vorsitzenden Richterin Ursula Ziegler-Göller. Für mehr als 20 Betrugsfälle mit einem Gesamtschaden von über 100 000 Euro verurteilte das Schöffengericht am Amtsgericht Marbach die 52-Jährige am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Die gelernte Verkäuferin ging nach der Scheidung gelegentlich putzen, kümmerte sich im Wesentlichen als Hausfrau um ihren Sohn. Daran änderte sie auch nichts, als der neue Lebenspartner und Vater ihres zweiten Kindes sie verließ. Immer wieder stundete ihr die Vermieterin Geld, nicht zuletzt, weil beide Väter nur sporadisch oder gar keinen Unterhalt bezahlten. So schilderte es die seit Oktober in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte mit leiser Stimme im Gerichtssaal des Marbacher Amtsgerichts.

„Ich wollte das aus eigener Kraft schaffen, ich wollte das alles zurückzahlen“, beteuerte die Angeklagte am Donnerstag mehrfach den Prozessbeteiligten. Statt jedoch ihr zustehende staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, pumpte die gebürtige Stuttgarterin ab 2016 Freunde und Bekannte um Geld an und versicherte diesen offenbar glaubhaft, das Geld bald zurückzuzahlen.

Allein ein ehemaliger Schulkamerad hatte derart Mitleid mit ihr, dass er ihr zunächst mit 10 000 Euro aushalf, die er sich mit einem Dispokredit besorgte, später noch einen Bausparvertrag von fast 30 000 Euro auflöste und zu guter Letzt noch einmal 14 000 Euro zur Verfügung stellte. Später sprach sie fremde Leute beim Einkaufen oder sogar einen Paketzusteller an und erhielt jedes Mal hunderte von Euro.

Fazit des Gerichts: Die Geschädigten waren allzu gutgläubig und machten es der Angeklagten, die eine gute Schauspielerin sei, auch leicht.

Nicht zuletzt mit Rücksicht auf den jüngeren Sohn, der sich gerade für sein Abitur vorbereitet, räumte das Amtsgericht der bislang nicht vorbestraften Frau eine Chance ein: Es setzte den Haftbefehl außer Vollzug, um ihr Zeit zu geben, eine günstigere Wohnung zu finden, im Jobcenter vorstellig zu werden und eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Bei einer Berufung könne sie dann eine positivere Perspektive vorweisen.