Die Gutscheine des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2025 für den Landesfamilienpass sind ab sofort erhältlich.
In den Landesfamilienpass können zum Passinhaber bis zu vier weitere Erwachsene als Begleitpersonen eingetragen werden.
Davon können maximal zwei Erwachsene mit den Kindern die Staatlichen Schlösser und Gärten sowie die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration ist eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in
Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind (ab 50 %), die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Der Landesfamilienpass und die Gutscheine sind im Rathaus der Stadt Marbach am Neckar, Sozialamt, erhältlich. Für weitere Auskünfte erreichen Sie das Sozialamt unter der Tel. 07144/102 - 268 oder 07144/102 - 258 oder per Mail:
sozialamt@schillerstadt-marbach.de.
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