Ministerpräsident Mappus sieht keine Notwendigkeit den Nichtraucherschutz zu verschärfen.

Stuttgart - Die bayerische Volksabstimmung für ein umfassendes Rauchverbot in Gaststätten hat für Baden-Württemberg nach den Worten von Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) keine Konsequenzen. „Ich halte nichts davon, Raucher quasi zu verfolgen. Ich möchte, dass Nichtraucher nicht durch Raucher beeinträchtigt werden. Aber ich möchte nicht, dass Raucher staatlicherseits umgewöhnt werden“, sagte Mappus am Dienstag in Stuttgart. Er verwies auf die nach langen Diskussionen festgelegten Regelungen im Land und sagte: „Ich sehe keinerlei Anlass, irgendetwas zu ändern.“

Im Südwesten müssen Gaststätten rauchfrei sein, können aber abgeschlossene Raucherräume einrichten. Rauchen in Einraumkneipen ist erlaubt, wenn der Gastraum nicht größer als 75 Quadratmeter ist und keine zubereiteten Speisen serviert werden. In Diskotheken darf nur in vollständig abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche gequalmt werden, wenn sie nicht von Jugendlichen besucht werden. Das Rauchen in Festzelten ist erlaubt.