Der EnBW-Deal rückt erneut ins öffentliche Interesse Foto: dpa

In zwei Wochen beginnt in Sachen EnBW-Deal der Schadenersatzprozess von Ex-Ministerpräsident Mappus gegen die Kanzlei Gleiss Lutz. Nun gibt es im Vorfeld neuen Zündstoff.

Stuttgart - Knapp vier Jahre nach dem umstrittenen Rückkauf der EnBW-Anteile vom französischen Energiekonzern EdF durch das Land Baden-Württemberg rückt der so genannte EnBW-Deal des damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) wieder in den Mittelpunkt des öffentliches Interesses.

Nach Recherchen der Stuttgarter Nachrichten ist jetzt in Justizkreisen eine E-Mail aus der alles entscheidenden Nacht vom 5. auf 6. Dezember 2010 aufgetaucht. Darin soll ein Partner der beratenden Stuttgarter Anwaltskanzlei Gleiss Lutz den in der Sache federführenden Kollegen Martin Schockenhoff darüber informiert haben, dass das knapp fünf Milliarden Euro teure Geschäft des Landes mit der EdF wohl nicht über Artikel 81 der Landesverfassung abzuwickeln sei. Trotzdem waren in jenen Stunden in Stuttgart und in Paris die Verträge unterzeichnet worden. Ob Schockenhoff über den Inhalt der Mail rechtzeitig Bescheid wusste, ist nicht bekannt.

Gleiss Lutz hatte Mappus beim Kauf des 45-prozentigen EnBW-Anteils von der EdF beraten und nach eingehender Prüfung grünes Licht für Artikel 81 gegeben. Dieses Notbewilligungsrecht erlaubt es der Regierung, unter bestimmten Bedingungen solche Geschäfte ohne Parlamentsbeteiligung vorzunehmen. Im vorliegenden Fall hatte jedoch der Staatsgerichtshof des Landes ein Jahr später das Vorgehen von Mappus als verfassungswidrig verurteilt. Mappus selbst hat wiederholt betont, er hätte die Transaktion mit der EdF nie vollzogen, wenn man ihn vor den rechtlichen Risiken gewarnt hätte.

Inzwischen hat Mappus die Kanzlei Gleiss Lutz und ihren Partner Schockenhoff wegen des Vorwurfs der Falschberatung auf Schadenersatz verklagt, der Streitwert liegt bei 500 000 Euro. Der Prozess beginnt am 28. Oktober vor dem Landgericht Stuttgart, Eine Sprecherin der Kanzlei lehnte am Montag eine Stellungnahme auch von Schockenhoff zu dem anstehenden Verfahren ab.