Martin van der Beek, Technischer Geschäftsführer der RNV (rechts), mit Anwalt Rainer Fornoff bei einer Pressekonferenz im September. Foto: dpa

Es gibt zwar Videoaufnahmen die belegen, dass Mitarbeiter des Verkehrsbetriebes Rhein-Neckar rechtsextreme Gesten gezeigt und Sprüche geklopft haben. Doch die sind nicht justiziabel.

Mannheim - Zehn Monate nach Rassismus-Vorwürfen beim Unternehmen Rhein-Neckar-Verkehr (RNV) hat die Staatsanwaltschaft in Mannheim die Ermittlungen eingestellt. Der Nachweis unter anderem von Sexualdelikten und politisch motivierten Straftaten habe nicht erbracht werden können, teilte eine Justizsprecherin am Mittwoch mit.

Ein ehemaliger Mitarbeiter hatte frühere Kollegen, die noch für RNV arbeiteten, mit versteckter Kamera bei rechtsextremen Gesten oder Äußerungen gefilmt. Die Aufnahmen im Internet sorgten für Aufsehen. „Es konnten zwar Äußerungen festgestellt werden, deren Inhalt zum Teil volksverhetzend war“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dies sei aber in geschlossenen Räumen vor wenigen Personen geschehen.

Persönlichkeitsrechte haben Vorrang

Der öffentliche Friede sei nicht gestört worden, ähnlich sei dies beim Zeigen des sogenannten Hitlergrußes. „Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist erforderlich, dass der Symbolgehalt des verbotenen Kennzeichens von einer nicht überschaubaren Anzahl von Personen zur Kenntnis genommen werden kann“, begründete die Justizsprecherin. Im September hatten die RNV Mitarbeiter entlassen.

Ausschlaggebend für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft war auch, dass die Videoaufnahmen nicht verwertbar waren - die Persönlichkeitsrechte der ohne Wissen gefilmten Menschen hätten hier Vorrang, hieß es. Zudem wurden Ermittlungen im Bereich der Sexualdelikte eingestellt, da Vorwürfe auf „Hörensagen“ basierten. Rhein-Neckar-Verkehr (RNV) hatte auf die Affäre mit Entlassungen reagiert. Zwei Mitarbeitern war gekündigt worden, bei drei weiteren gab es einen Aufhebungsvertrag. Ein Mitarbeiter wurde abgemahnt.