Ein 39-Jähriger steht erneut wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs vor Gericht. Foto: dpa/Britta Pedersen

Ein heute 39-Jähriger soll ein kleines Mädchen in Schwimmbädern im Kreis Esslingen hundertfach sexuell missbraucht haben. Dafür wurde er zu fast fünf Jahren Haft verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof zweifelte die Entscheidung an.

Die mutmaßlichen Taten liegen lange zurück. Einem heute 39-jährigen Mann wirft die Staatsanwaltschaft vor, zwischen 2007 und 2011 hundertfach die Schwester seiner damaligen Partnerin schwer sexuell missbraucht zu haben. Das Mädchen war damals zwischen sieben und elf Jahre alt. Zu den Übergriffen soll es unter anderem im Schwimmbad in Nürtingen und im Wendlinger Freibad sowie in einer Wohnung in Köngen gekommen sein. Auch in mehreren Proberäumen im Kreis Esslingen, die der passionierte Hobbymusiker nutzte, soll er sich an dem Kind laut Anklage vergangen haben.

 

Erstes Urteil wegen Kindesmissbrauchs nicht rechtskräftig

Bereits im Januar 2022 wurde der 39-Jährige aus dem Kreis Göppingen deswegen vom Stuttgarter Landgericht zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die Haft musste er nicht antreten, denn die über seinen Anwalt eingereichte Revision war erfolgreich und das Urteil damit nicht rechtskräftig. Dass der Bundesgerichtshof eine Entscheidung aufhebt, kommt nicht häufig vor. Seit Donnerstag wird der Fall vor der 17. Strafkammer neu verhandelt. Eine Entscheidung wird für Mitte April erwartet.

Dicker Mann kritisiert Figur des Mädchens

In dem ersten Prozess wurden etliche Anklagepunkte fallengelassen, weil das Opfer sich nicht mehr exakt erinnern konnte oder mit anderen Vorkommnissen vertauschte. Es war von „mangelnder Konstanz der Aussagen“ und „Gedächtniskontamination“ die Rede. Das Revisionsgericht bemängelte unter anderem, dass die Relevanz dieser Erinnerungsschwierigkeiten, die zu dem Teilfreispruch geführt hatten, in dem Urteil der damals zuständigen 5. Strafkammer nicht näher ausgeführt und begründet werden.

Das Opfer leider unter den psychischen Folgen der Tat. Foto: dpa/Patrick Pleul

Was dem Angeklagten vorgeworfen wird, wiegt schwer. Über Jahre hinweg soll es sexuelle Übergriffe gegeben haben, die alle nach einem ähnlichen Muster abliefen. So soll der 39-Jährige sich dem Kind gegenüber als Frauenarzt ausgegeben und medizinische Fachbegriffe vor sich hingemurmelt haben, während er das Mädchen an intimen Stellen berührte. Auch Wattestäbchen und Creme sollen dabei zum Einsatz gekommen sein. Die schmerzhafte Prozedur habe er damit begründet, dass er Entzündungen behandeln müsse. Immer wieder soll der Mann laut Anklageschrift das halbnackte Mädchen wegen seiner Figur kritisiert haben. „Du wirst später einmal dick werden“, soll der heute stark übergewichtige Angeklagte unter anderem gesagt haben.

Missbrauch in der Umkleidekabine

Der gelernte Einzelhandelskaufmann war damals mit der Schwester des Opfers liiert. Die musste sich wegen ihrer chronisch kranken Mutter um ihre deutlich jüngeren Geschwister – Zwillinge – kümmern. Dabei unterstützte sie der Angeklagte. Regelmäßig gingen sie zu viert zum Schwimmen. Für das Umkleiden trennten sie sich, jeder Erwachsene nahm immer denselben Zwilling mit in eine separate Kabine. Das soll der Angeklagte für den Missbrauch genutzt haben. Zudringlich sei er auch in Proberäumen geworden. Unter dem Vorwand, ihm Keyboardspielen beizubringen, habe er das Kind dorthin mitgenommen.

Opfer leidet psychisch unter den Folgen

Das Erlebte habe bei dem Opfer, inzwischen eine 25-jährige Frau, zu schweren psychischen Problemen geführt, wie aus dem ersten Prozess zitiert wurde. Sie verletze sich selbst und leide an einem dissoziativen Stupor. Das heißt, als Reaktion auf traumatische Ereignisse reagiert sie mit Erstarrung. 2016 hatte sie erstmals gegenüber einem Therapeuten über die mutmaßlichen Taten gesprochen.

Vorliebe für Doktorspiele

Der Angeklagte, der seit Jahren mit einer Frau liiert ist, hatte sich auf den Prozess offenbar gut vorbereitet und las eine lange Erklärung vor. In der schilderte er seine eigene schwierige Kindheit und wie seine damalige Partnerin ihm immer mehr zusetzte. Er räumte auch ein, dass er Doktorspiele in der Beziehung auslebte. „Rein legal“, wie er sagte. Dass es früher bei ihm eine Ermittlung wegen Jugendpornografie gegeben habe, habe auf einem Missverständnis beruht. Als er sich Ende 2011 von der damaligen Freundin trennte und buchstäblich zu einem befreundeten Gastwirt flüchtete, habe sie ihn gestalkt. Er ging auch auf die Verwahrlosung und auf die aus seiner Sicht psychischen Probleme in der Familie seiner Ex-Partnerin ein. Dass die Kinder lange in einer Messie-Wohnung leben mussten, belege ein Zeitungsbericht. Mit dem Mädchen sei er nie lange allein gewesen.

„Alle Vorwürfen stimmen nicht“

Was er damit sagen wolle?, hakte die Vorsitzende Richterin am Ende seiner Schilderungen nach. „Alle gemachten Vorwürfe stimmen nicht. Wir wissen nicht, wie es dazu kam, aber wir vermuten es“, fasste Marc Reschke, einer der beiden Anwälte des Angeklagten, zusammen. Der Prozess wird fortgesetzt.

Rechtsmittel

Revision
Urteile des Landgerichts können mit der Revision angefochten werden. Sie sind die letzte Chance, ein fehlerhaftes Urteil korrigieren zu lassen. Die Revision bezieht sich ausschließlich auf die rechtliche Würdigung des Urteils und nicht auf die Tatsachenfeststellung. Revisionsinstanz ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Statistisch gesehen sind die Erfolgsaussichten einer Revision sehr gering. Sie liegen bei unter zehn Prozent.

Berufung
Das Rechtsmittel der Berufung dient im Strafrecht dazu, das Urteil der ersten Instanz überprüfen zu lassen. Mit der Berufung kann ein Urteil auch inhaltlich geprüft werden. Das Berufungsgericht wird also gegebenenfalls eine Beweisaufnahme wiederholen und eigene Tatsachenfeststellungen treffen.