Wenige Monate nach der Trennung gibt es für die Beiden ein Wiedersehen vor Gericht. Foto: Sigerist

Ein 32-Jähriger soll seine 22-jährige Ex-Freundin traktiert haben und muss 1800 Euro Geldbuße bezahlen.

Waiblingen - Vorhang auf für eine Geschichte ohne Happy End hieß es vor dem Amtsgericht Waiblingen: Es waren einmal ein Mann und eine Frau, die hatten sich sehr lieb. Sie zogen in eine gemeinsame Wohnung, und ein Kind wurde geboren. Doch dann war Schluss mit lustig. Streitereien, Pöbeleien, übelste Beschimpfungen, Handgreiflichkeiten und Eifersuchtsszenen beherrschten das Leben. Die Folge war eine Trennung, jeder zog zurück ins elterliche Nest. Doch wenige Monate später gab es ein Wiedersehen vor Gericht. Der Mann musste sich wegen Körperverletzung verantworten.

Bei zwei Treffen vor der elterlichen Wohnung der Frau in Fellbach war es im Sommer zum Streit zwischen dem 32-Jährigen und der 22-Jährigen gekommen. Mit einer Plastik-Colaflasche soll der Angeklagte ihr eine Platzwunde am Kinn zugefügt haben. Eine Woche später soll er ihr nachgelaufen sein und sie mit Fäusten traktiert haben, so die Staatsanwaltschaft. Doch die Frau hatte sich gewappnet und sprühte ihm Pfefferspray ins Gesicht, sodass er nach eigener Aussage nichts mehr sah und keine Luft mehr bekam.

Zeuge berichtet von Handgemenge und lauten Hilferufen

Sie habe ihn nie provoziert, aber ihr Ex stelle ihr laufend nach und kontrolliere sie, erklärte die Frau. Er trinke nur höchst selten Cola, von einer Flasche wisse er nichts, sagte der Angeklagte. Und das Pfefferspray habe sie ihm zuerst ins Gesicht gesprüht, erst dann habe er sich gewehrt. Ein Zeuge will das anders gehört haben. Er berichtet von einem Handgemenge und lauten Hilferufen der Frau, auch seien am nächsten Tag Blutspuren auf dem Gehsteig zu sehen gewesen. „Da wusste ich, dass es richtig war, die Polizei zu rufen“, sagt der Zeuge.

Ein weiterer Zeuge, ein Polizist, erklärte vor Gericht: „Ich kenne den Mann, bei dem Paar gab es ständig körperliche Auseinandersetzungen.“

Die Richterin folgt daher dem Antrag der Staatsanwaltschaft und brummte dem 32-Jährigen wegen Körperverletzung in zwei Fällen 60 Tagessätze à 30 Euro, also 1800 Euro auf. Der Angeklagte wollte dies jedoch so nicht hinnehmen und kündigte Revision an.