Drei Jahre muss ein Mann in Haft, weil er seine damalige Freundin in einem Hotel in Vaihingen geschlagen und erniedrigt hat. Foto: dpa

Stundenlang hat ein Mann im März seine damalige Freundin in einem Hotelzimmer in Schorndorf gequält. Dafür ist er jetzt vom Amtsgericht Vaihingen/Enz zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Bis zum Schluss beteuerte der Mann allerdings seine Unschuld – dabei sprach vieles gegen ihn.

Vaihingen/Enz - Bis zum Schluss hat der Mann die Tat geleugnet und behauptet, er sei in der fraglichen Nacht woanders gewesen. Das Amtsgericht Vaihingen/Enz sah es jedoch als erwiesen an, dass ein 30-Jähriger seine frühere Freundin in zwei Fällen schwer misshandelt hat und hat ihn am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt.

„Ich habe keinen Zweifel daran, dass es so war, wie in der Anklage formuliert“, so der Richter. Demnach hat der gelernte Koch im November seine damalige, 41 Jahre alte Freundin in einem Café in Schorndorf bedroht, eingesperrt und mit einem Kugelschreiber verletzt. „Auf dem Video der Überwachungskamera sieht man eindeutig, dass Sie kalt und berechnend vorgegangen sind. Mit voller Wucht haben Sie ihr in den Oberschenkel und in die Hand gestochen“, so der Richter. Vor Gericht hatte der Mann jedoch ausgesagt, die Frau nicht absichtlich verletzt zu haben. Vielmehr habe er ihr Angst machen wollen. „Dass Sie sie nach der Verletzung küssen und ihr ins Dekolleté greifen, passt nicht zu der Aussage“, urteilte der Richter. „Vielmehr haben Sie da schon ihre sadistischen Spielchen mit der Frau getrieben.“

Stundenlanges Martyrium im Hotel

Diese Neigung hat der Mann dann laut dem Vorsitzenden Ende März in einem Hotel in Vaihingen voll ausgelebt. Von 22 Uhr abends bis vier Uhr morgens hat der Mann laut Aussage des Opfers dieses geschlagen, gewürgt, beschimpft und bedroht. Außerdem hat er die Frau erniedrigt, indem er auf sie urinierte, eine Zigarette auf ihr ausdrückte und ihr die schulterlangen Haare mit einer Schere abschnitt. Ebenfalls mit einer Schere stach er ihr zudem in den Oberschenkel und schlug ihr so hart ins Gesicht, dass ihre Nase brach. Währenddessen schlief der zweijährige Sohn der Frau im selben Zimmer.

Der Verurteilte behauptete derweil vor Gericht, in der betreffenden Nacht bei seiner Schwester gewesen zu sein. Am nächsten Morgen habe er seine Ex-Freundin dann voller blauer Flecke angetroffen. Sie sei vom Fahrrad gefallen, habe sie ihm gesagt. Beim Prozess schilderte die Frau, die als Nebenklägerin auftrat, die Nacht jedoch ganz anders. Aus Eifersucht habe ihr damaliger Freund sie derart malträtiert. Sie sollte zugeben, mit anderen Männern geschlafen zu haben.

Eine Gutachterin bestätigte vor Gericht, dass jemand die 41-Jährige misshandelt habe. Die Verletzungen im Gesicht und am Hals deuteten daraufhin, dass jemand sie geschlagen und gewürgt habe. „Das war kein Fahrradsturz“, so die Ärztin.

Gegen den Mann sprach auch, dass er einschlägig vorbestraft ist: Im März 2017 hatte er eine andere Ex-Freundin, mit der er vor dem Opfer liiert war, geschlagen und gewürgt, bis diese sich befreien und um Hilfe rufen konnte. Das Gericht hatte ihn dafür zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Verteidiger fordert einen Freispruch

In seinem Plädoyer am Freitag forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten für den eifersüchtigen Angeklagten. Er sah es als erwiesen an, dass dieser das Opfer in beiden Fällen gequält habe. Die Nebenklage schloss sich dem an. Der Verteidiger hingegen forderte einen Freispruch für die Tat in Vaihingen/Enz und eine Strafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, für den Vorfall in Schorndorf. Das letzte Wort vor dem Urteil hatte der 30-Jährige: „Die Anschuldigungen gegen mich sind fürchterlich. Ich schwöre bei Gott, ich war es nicht.“

Der Richter und die beiden Schöffen sahen dies allerdings anders und folgten weitgehend den Forderungen des Staatsanwalts. Scheinbar reglos nahm der Mann den Richterspruch auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der 30-Jährige kann innerhalb einer Woche dagegen vorgehen.