Ein Mann aus Vaihingen/Enz steht wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht. Foto: dpa

Weil er seine Freundin zu Tode gefoltert haben soll, steht ein 51-Jähriger aus Vaihingen/Enz vor Gericht. Die Frau hatte zuvor bei der Kuppel-Show „Schwer verliebt“ teilgenommen.

Vaihingen/Alt Rehse - Weil er seine Lebensgefährtin gefesselt und zu Tode gepeitscht haben soll, steht ein 51-jähriger Mann derzeit am Landgericht Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern vor Gericht. Der Mann ist in Vaihingen/Enz geboren und arbeitete lange in der Region Stuttgart als Computerfachmann, ehe er vor zehn Jahren in das kleine Dorf Alt Rehse in Mecklenburg-Vorpommern zog und dort eine kleine Gaststätte betrieb.

Der Mann war in einer Psychiatrie

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 51-Jährigen Freiheitsberaubung und Körperverletzung mit Todesfolge vor. Das mögliche Strafmaß dafür reicht von drei bis 15 Jahren. Wobei noch zu klären ist, inwiefern der Mann als schuldfähig gelten kann. Nach Recherchen des „Stern“ wurde der Mann 2015 in einer Psychiatrie behandelt, weil er gedroht hatte, das Haus, in dem er mit seiner damaligen Frau wohnte, anzuzünden. Außerdem soll er sich gegenüber den Behörden als „Reichsbürger“ zu erkennen gegeben und der Bundesrepublik die Legitimität abgesprochen haben.

Die grausame Tat wurde nur aufgedeckt, weil der 51-Jährige an einem Morgen im August 2016 in seinem Garten nackt Trompete spielte. Die wegen wiederholter Ruhestörung gerufene Polizei entdeckte dann eine stark verweste und gefesselte Leiche im Haus des Mannes. Laut Gerichtsmediziner ließ sich nach so langer Zeit nicht mehr die Todesursache feststellen.

Das Opfer, eine 32-jährige Frau aus Rheinland-Pfalz, hatte der Angeklagte über Facebook kennengelernt. Sie war im Jahr 2011 über die Kuppel-Show „Schwer verliebt“ des TV-Senders Sat.1 bekannt geworden. Dort hatte die arglose und einsame Frau ihren potenziellen Partnern ihre Barbie-Puppen-Sammlung gezeigt – und sich so zum Gespött in ihrem Umfeld, aber auch in anderen TV-Sendungen, beispielsweise bei Stefan Raab, gemacht. Seit dem Tod ihrer Mutter Anfang 2015 stand die Frau unter gesetzlicher Betreuung.

Er fühlte sich vom BND verfolgt

Im Jahr 2015 zog die 32-Jährige in das Haus des Angeklagten in Alt Rehse ein. Bald kamen auch wieder die Psychosen des Mannes zum Vorschein. Mehrmals suchte seine Freundin Schutz in einem Frauenhaus, kehrte aber stets wieder zurück zu dem 51-Jährigen. Der fühlte sich vom Verfassungsschutz verfolgt. Nach seiner Festnahme machte er bei der Polizei die Aussage, dass er seine Freundin bestrafen habe wollen, weil diese den Bundesnachrichtendienst auf ihn angesetzt habe. Zudem habe sie ihn bestohlen. Deswegen habe er sie nackt gefesselt und etwa zwei Stunden lang mit einer Peitsche geschlagen. Nach den Misshandlungen sei die Frau bewusstlos gewesen. Auch ein Wiederbelebungsversuch des Mannes half nichts: Die 32-Jährige starb. Nach Angaben des Mannes sei es nicht seine Absicht gewesen, seine Freundin zu töten. Aus Mangel an Beweisen lautet die Anklage im Prozess daher auch Körperverletzung mit Todesfolge.

Vor Gericht möchte der Angeklagte überhaupt keine Angaben machen. Es stehen noch aus die Aussage eines Polizeibeamten, der bei dem Verhör des 51-jährigen dabei war sowie das psychologische Gutachten. Inwiefern es sich bei dem Angeklagten um einen „Reichsbürger“ handelt, ist nach Angaben eines Sprechers des Gerichts noch unklar. „Dieser Umstand erscheint aber im Hinblick auf den Tatvorwurf wohl nicht relevant.“

Ein Urteil wird für den 1. März erwartet.