Vergleichsweise mild ist ein Drogenhändler aus Pleidelsheim bestraft worden. Foto: dpa

Ein 36-Jähriger ist wegen Drogenhandels zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Es hätten mehr als sechs Jahre werden können – hätte er nicht die Namen von Mittätern verraten.

Pleidelsheim - Zunächst kiffte er in der Jugend, später nahm er auch härtere Drogen, und zuletzt handelte der inzwischen 36 Jahre alte Mann schließlich mit großen Mengen an Rauschmitteln – Marihuana, Kokain, Haschisch, Speed und Ecstasy. Dafür musste sich der Mann aus Pleidelsheim jetzt verantworten: Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn am Montag zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.

Wobei man von nur viereinhalb Jahren sprechen darf – denn in der Wohnung des Mannes war auch ein Waffenarsenal gefunden worden, darunter eine geladene Halbautomatik-Pistole in einer Sofaritze. Fallen die Tatbestände des Handels mit Rauschgift in nicht geringer Menge sowie unerlaubter Waffenbesitz zusammen, ist juristisch von bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge die Rede. Die Mindeststrafe lautet dann fünf Jahre Gefängnis.

Ermittlungen gegen sieben weitere Leute

Die Staatsanwaltschaft nahm jedoch Abstand davon, alle 32 Fälle von Anfang 2015 bis zur Festnahme des Pleidelsheimers im vergangenen Sommer mit den Waffen in Verbindung zu setzen – sondern tat dies nur bei vier. Ein Grund für dieses Zugeständnis: der Angeklagte legte ein Geständnis ab. Das ging so weit, dass er Mittäter, Lieferanten und Abnehmer namentlich nannte – darunter auch ehemals gute Freunde. Das sind Personen, die die Staatsanwaltschaft sonst nicht hätte ausfindig machen können. So wird nun gegen sieben weitere Leute ermittelt. Darunter der Mann, der den nun Verurteilten überhaupt erst bei der Polizei angezeigt hatte – was im Nachhinein verwundert, war der Mann doch selbst am Handel beteiligt.

„Dass in einer Strafsache mit Betäubungsmitteln so umfangreich ausgesagt wird, hatten wir lange nicht. Das ist ungewöhnlich“, sagte die Richterin. „Ohne die Aussage wären Sie bei sechs Jahren plus gelandet, so sind es vier Jahre plus“, sagte sie in Richtung des 36-Jährigen. Unterzieht sich der einschlägig Vorbestrafte einer Therapie, könnte er zwei Jahre früher auf Bewährung entlassen werden.

Der Pleidelsheimer hatte gestanden, die Drogen von einem Kontaktmann angenommen und weiterverkauft zu haben. Im Urteil ging es um 2,4 Kilogramm Kokain, 30 Kilogramm Marihuana, 22 Kilogramm Haschisch und 5000 Ecstasy-Pillen. Die Waffe habe er besessen, weil ein Tresor mit Rauschgift aus seiner Firma gestohlen worden sei, sagte der 36-Jährige. Dadurch habe er bei Dealern in den Niederlanden Schulden gehabt. Einmal habe ihn auch ein Trupp besucht, der Geld eintreiben wollte.

Selbst Drogenkonsument, aber laut Gutachter nicht süchtig

Seine Firma war insolvent gegangen, weshalb er mit dem Handel von Marihuana und Haschisch im größeren Stil begonnen hatte. Im Keller des Bruders legte er eine Cannabis-Plantage an. Mit dem verdienten Geld wollte er Firmenschulden begleichen, was er aber dann doch nicht tat. Mit der Zeit kam der Kokainhandel hinzu, der wegen schlechter Qualität der Ware und des Tresor-Diebstahls aber nicht in die Gänge kam. „Das war eine Nummer zu groß für Sie“, bilanzierte die Richterin.

Zwar konsumierte der 36-Jährige einen Teil der Drogen selbst, eine Sucht stellte ein Gutachter vor Gericht aber nicht fest. Er hob vielmehr hervor, dass der Mann trotz drei abgebrochener Ausbildungen zuletzt komplexe Arbeit in der Nanotechnologie verrichtet habe und dabei auch eigenverantwortlicher Projektleiter gewesen sei.

Die Stuttgarter Richterin appellierte daher an den Verurteilten: „Ich möchte Ihnen eine Perspektive bieten. Bei jeder weiteren Tat werden Sie aber wieder direkt im Gefängnis landen.“ Die Verteidigerin bekräftigte, dass der Mann sein Leben auf neue Pfade lenken wolle. Weil die verratenen Mittäter nicht gut auf ihn zu sprechen sein dürften, wird er das jedoch wohl an unbekannter Stelle tun müssen.