Der 54-jährige Familienvater bunkerte Pistole und Munition im unverschlossenen Kleiderschrank. Einen Waffenschein besaß er nicht. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Dass die Staatsanwaltschaft versäumte, wegen der nachlässigen Aufbewahrung der Waffe im unverschlossenen Kleiderschrank Klage zu erheben, rügte die Richterin. Von Kornwestheim aus soll ein reger Waffenhandel betrieben worden sein.

Kornwestheim - In seinem unverschlossenen Kleiderschrank in einer Wohnung in der Kornwestheimer Weststadt bewahrte der 54-jährige Familienvater eine halb automatische Pistole samt 200 Patronen auf. Weil er über keinen Waffenschein verfügte, machte er sich damit des unerlaubten Waffenbesitzes schuldig. Das ahndete das Amtsgericht dieser Tage mit einer Haftstrafe von acht Monaten und der Zahlung von 2500 Euro. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Treffen in Österreich mit polizeibekanntem Waffenhändler

Einfach nur eine Waffe daheim aufbewahrt? Möglicherweise steckt viel mehr dahinter und der 54-Jährige zählt zu einem Kreis von Händlern und deren Helfern, die im Raum Kornwestheim und Bregenz mit Waffen und Munition handelten. Der Verdacht liegt nahe, weil sich der Bauarbeiter in entsprechenden Kreisen bewegte. Er wurde von Kriminalbeamten dabei beobachtet, wie er sich in Österreich auf einem Tankstellengelände mit einem polizeibekannten Waffenhändler traf. Sein Neffe wird sich demnächst vor dem Landgericht in Stuttgart wegen Waffenhandels verantworten müssen.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft den 54-Jährigen auch angeklagt, 40 Packungen in Munition von Österreich aus nach Kornwestheim transportiert zu haben. Letztlich konnte aber nicht nachgewiesen werden, dass er die Packungen wirklich in Empfang genommen hat. Als er sich mit dem Lieferanten in Bregenz traf, hielten sich die beiden Personen zwar im Bereich eines geöffneten Kofferraums auf. „Aber ob es zu dem Kauf gekommen ist, können wir nicht mehr nachvollziehen“, sagte ein Kriminalhauptkommissar vor Gericht. Was der Beamte aber sonst noch berichten konnte, war überaus interessant: Die Polizei aus dem französischen Toulouse hatte bereits 2017 die deutschen Kollegen eingeschaltet und um Amtshilfe gebeten. Sie war an einem Waffenhändler dran, der enge Kontakte nach Österreich und Deutschland – unter anderem nach Kornwestheim – unterhielt.

Verdeckte Ermittlungen, aufschlussreiche Erkenntnisse

Es sei dank verdeckter Ermittlungen schnell erkennbar gewesen, so der Beamte, dass von Kornwestheim aus ein umfangreicher Waffenhandel betrieben worden sei. Lieferant war offensichtlich der Händler aus der Nähe von Bregenz, der Pistolen und Revolver ganz unterschiedlicher Marken im Angebot hatte und die nach Erkenntnis der Polizei auch immer wieder nach Kornwestheim geliefert wurden. Der Kriminalbeamte geht davon aus, dass auch der 54-Jährige, der jetzt vor dem Amtsgericht in Ludwigsburg angeklagt war, von den Geschäften wusste.

Der Kornwestheimer zeigte sich vor Gericht, was den Waffenbesitz angeht, geständig. „Ein Bestreiten“, so die Richterin, „hätte aber auch nicht wirklich Aussicht auf Erfolg gehabt.“ Mit ihrem Urteil folgte sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, bei der Geldauflage ging sie um 500 Euro über die Anträge. In Bezug auf die nachlässige Aufbewahrung der Waffe im unverschlossenen Kleiderschrank, hatte es die Staatsanwaltschaft versäumt, Klage zu erheben. Dafür gab es eine Rüge der Richterin.