Der „Schokokuss“ war früher auch als „Negerkuss“ oder „Mohrenkopf“ in aller Munde. Heute werden diese Bezeichnungen als diskriminierend empfunden. Foto: dpa-Zentralbild

In der Kantine hatte der Manager bei einer dunkelhäutigen Mitarbeiterin einen „Negerkuss“ bestellt, seine Firma, das Reiseunternehmen Thomas Cook, wollte ihn fristlos kündigen. Doch das ist gar nicht so einfach.

Frankfurt/Main - In einer Kantine bestellte er bei einer aus Kamerun stammenden Frau einen „Negerkuss“ - ein Reiseunternehmen durfte den langjährigen Mitarbeiter dafür aber nicht fristlos entlassen. Das entschied das Arbeitsgericht Frankfurt laut einer Mitteilung vom Dienstag. Die Schaum-Süßigkeit mit einer Waffel und einem Schokoüberzug ist auch unter dem Namen „Schokokuss“ bekannt.

Da der Mann aus dem mittleren Management mehr als zehn Jahre ohne Beanstandungen gearbeitet habe, sei ohne vorherige Abmahnung weder eine außerordentliche fristlose noch eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt, befand das Gericht. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Über den Fall hatte zuvor die „Bild“-Zeitung berichtet.

Ein Sprecher des Reiseunternehmens Thomas Cook sagte, man werde vor weiteren Schritten die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Es habe sich aber um keinen einmaligen Vorfall gehandelt, sondern um eine fortgesetzte Provokation gegen die betroffene Person über einen längeren Zeitraum. Als multikulturelles Unternehmen setze sich Thomas Cook gegen jede Form der Diskriminierung ein.