Foto: dpa

Gewerkschaft drängt auf schärfere Gesetze zum Schutz der Beamten.

Berlin - Berlins Polizeipräsident Glietsch will Namensschilder für Polizisten einführen - auch um sie bei Übergriffen zu identifizieren. Die Polizeigewerkschaft ist empört und fordert wie Innenminister Thomas de Maizière vor den erwarteten Mai-Krawallen schärfere Gesetze zum Schutz vor tätlichen Angriffen.

Polizeigewerkschaftschef Konrad Freiberg will Polizisten unter keinen Umständen mit Namensschildern am Revers ausstatten. Zu entsprechenden Vorschlägen des Berliner Polizeipräsidenten Dieter Glietsch im Vorfeld der erwarteten Ausschreitungen am 1.-Mai-Wochenende sagte er unserer Zeitung: "Wir lehnen eine Kennzeichnungspflicht radikal ab." Ein Polizist, der seinen Namen offentrage, könne auch privat bedroht werden; fast täglich würden Beamte verfolgt. "Da unterstelle ich das politische Ziel, Polizisten zu verunsichern."

Glietsch und die britische Sektion von Amnesty International fordern eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten - auch für den Fall, dass es zu Anzeigen gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt komme. Es sei jedoch nicht vorrangiges Ziel, mögliche Straftaten von Polizeibeamten zu verfolgen, so Glietsch; vielmehr sei heutzutage kaum mehr nachvollziehbar, "wenn die sichtbarsten Vertreter der Staatsgewalt so tun, als müssten sie gegenüber dem Bürger ihre Namen verheimlichen".

Auch der Streit über ein schärferes Strafrecht für Angriffe gegen Polizisten spitzt sich vor den 1.-Mai-Demonstrationen zu. Freiberg fordert einen eigenen Strafrechtsparagrafen für tätliche Angriffe auf Beamte: "Ein Polizist wird nicht nur als Mensch angegriffen, sondern vor allem als Symbol des Staats - deshalb bedarf er eines besonderen Schutzes." Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) unterstützt dies.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hält die juristische Verschärfung für "Symbolik. Die Gewaltbereitschaft von politischen Extremisten lässt sich nicht einfach durch höhere Strafandrohungen mindern." Das Strafrecht sieht schon heute bei gefährlicher Körperverletzung gegen Polizisten bis zu zehn Jahre Haft vor.