Der Angeklagte muss nun 5000 Euro zahlen. Foto: dpa

Seit drei Jahren beschäftigt die Landung eines Hubschraubers auf dem Gelände eines Autohauses in Magstadt Polizei und Justiz. Die juristische Auseinandersetzung endete nun damit, dass der Pilot 5000 Euro zahlen muss.

Mehrere Gründe nannte der Vorsitzende Richter der 31. Berufungskammer am Stuttgarter Landgericht für seinen Vorschlag, das Verfahren gegen einen Piloten einzustellen: eine eher geringe Schuld des 50-Jährigen, eine blütenweiße Weste des Angeklagten, ein ungewöhnlich langes Verfahren und eine noch außergewöhnlichere Thematik. Alle Verfahrensbeteiligten stimmten am Donnerstag der Anregung von Reiner Skujat zu, der das Verfahren gegen den Piloten, der wegen einer unerlaubten Außenlandung im März 2013 auf dem Gelände eines Magstadter Autohauses vor Gericht stand, gegen eine Zahlung von 5000 Euro beendete.

Den Vorschlag unterbreitete der Richter am Ende von zwei prallvollen Prozesstagen. 18 Zeugen hatte die Kammer eingehend befragt und einen Sachverständigen gehört. Der Mitarbeiter des Luftfahrtbundesamtes hatte zwei Fragen zu prüfen: War das Autohausareal zu klein für eine Hubschrauberlandung, und gefährdete der Pilot mit dem Manöver die öffentliche Sicherheit und Ordnung? „Ein recht komplexer Sachverhalt“, wie der Gutachter betonte. Er sollte nicht zu viel versprechen.

Eine knifflige Materie

Es ging um verschiedene Verordnungen, eine Allgemeinerlaubnis für Außenlandungen von Helikoptern und die Frage, ob sie galt oder nicht, die Berechnung von Sicherheitsabständen und Flugkorridoren, einer sicheren Notlandung im Notfall, die Verantwortung des Flugunternehmens und des Piloten. Der Sachverständige benötigte für seine Ausführungen einige Zeit und etliche Blätter eines Flipcharts, um das Gesagte zu verdeutlichen. Sein Fazit: „Der Flug hätte meiner Meinung nach in der Art und Weise nicht erfolgen dürfen.“

Das Magstadter Autohaus hatte im Zuge einer Wochenendveranstaltung Mitte März vor drei Jahren mit Hubschrauberrundflügen geworben, die beim Stuttgarter Regierungspräsidium angemeldet und von der Behörde genehmigt worden waren. Weil sie plötzlich nur noch samstags angeboten werden durften, sollte der Pilot den Helikopter nach dem letzten Rundflug auf das Autohausgelände fliegen, damit die Gäste den Helikopter am Sonntag aus nächster Nähe bestaunen konnten. Dazu sperrten Mitglieder der Familie, die das Autohaus betreibt, eine Straße und postierten sich als Ordner auf dem Areal, damit dem landenden Hubschrauber keiner zu nahe kommen konnte. Dieses Manöver von dem Start- und Landeplatz der Rundflüge auf einer Wiese zu dem Autohaus beschäftigte Polizei und Justiz fast drei Jahre lang.

Gutachter hält Landeplatz für zu klein

Der Pilot glaubte, dass dieser sogenannte Positionierungsflug über die Allgemeinerlaubnis abgedeckt sei. Das sah der Sachverständige vom Luftfahrtbundesamt anders. In dem Fall habe die Erlaubnis nicht gegriffen, sagte der Gutachter, der Pilot hätte eine Extragenehmigung benötigt. Auch stufte er die Landefläche auf dem Autohausgelände als „aus meiner Sicht viel zu klein“ ein. Das Maß einer „realen Gefährdung“ bei dem Anflug und der Landung konnte der Sachverständige nur schwer abschätzen, eine abstrakte Gefährdung aber sei seiner Meinung nach gegeben gewesen.

Das Übersetzen des Helikopters hatte dem Piloten zunächst einen Strafbefehl über 2100 Euro beschert, gegen den er Einspruch einlegte. Der Fall landete daraufhin vor dem Böblinger Amtsgericht, das den 50-Jährigen wegen vorsätzlicher unerlaubter Außenlandung zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilte. Gegen das Urteil legten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Nun einigten sie sich auf die Einstellung des Verfahrens.