Nach Gerichtsentscheid darf der Maddie-Hauptverdächtige Deutschland verlassen – aber findet er anderswo Aufnahme? Der 48-jährige Sexualstraftäter lebt derzeit obdachlos.
Es wirkt zunehmend dysfunktional und gereicht Deutschland nicht zur Ehre: Obwohl die Staatsanwaltschaft Braunschweig Christian B. für den Täter im Fall Maddie hält, wird einfach keine Anklage erhoben.
Stattdessen plant der Hauptverdächtige im Fall der 2007 verschwundenen Madeleine McCann, das Land baldmöglichst zu verlassen, nachdem das Oberlandesgericht Celle Teile seiner Auflagen aufgehoben hat. Die Ankläger hätten somit eindeutig den Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegen, wenn sie denn geruhen würden, ihre Arbeit zu tun.
Der 48-jährige vorbestrafte Vergewaltiger und Sexualstraftäter lebt derzeit obdachlos in Kiel. „Sobald ich ein bisschen Geld zusammen habe, bin ich weg“, sagte er gegenüber der britischen Boulevard-Zeitung Daily Mail.
„Bestie Christian B.“ sorgte für Panik in Neumünster
Nach seiner Entlassung aus der JVA Sehnde im September hatte B. zunächst eine kleine Erdgeschosswohnung in Neumünster bezogen – auf Vermittlung der Behörden. Als Anwohner ihn erkannten, endete der Versuch einer Resozialisierung jedoch abrupt. In der armen Stadt, die als eine der hässlichsten der Republik gilt, herrschte zeitweise Panik wegen der „Bestie Christian B.“.
Danach begann für den 48-Jährigen eine Odyssee: Er übernachtete kurzfristig in verschiedenen Hotels und Unterkünften, wurde wegen seines markanten Gesichts jedoch wiederholt erkannt und dann gebeten zu gehen. Christian B. verunsicherte über Wochen hinweg halb Norddeutschland.
Maddie-Verdächtiger campiert im Gebüsch
„Ich bin jetzt obdachlos“, sagte B. in einem Gespräch mit dem „Spiegel“. Sein aktuelles Zuhause besteht aus einem Rucksack mit dem Nötigsten und einem kleinen Zelt im Gebüsch einer Kieler Grünanlage.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte ursprünglich erwirkt, dass B. nur unter strengen Auflagen aus dem Gefängnis entlassen wird: Er muss eine elektronische Fußfessel tragen, sollte seinen Reisepass abgeben, Deutschland nicht verlassen und sich schnellstmöglich einen festen Wohnsitz suchen. Nach einem Einspruch seiner Verteidiger hob das Oberlandesgericht Celle Teile dieser Auflagen auf.
Widersprüchliche deutsche Justiz
Die Anordnung, dass der Verdächtige sich einen festen Wohnsitz im Inland suchen müsse, widerspreche geltendem Recht, so die Richter. Auch eine Person mit Auflagen befinde sich „prinzipiell in Freiheit“. Eine Beschränkung seines Aufenthalts auf Deutschland sei dem Gesetz nicht zu entnehmen – selbst wenn die „Führungsaufsicht“ im Ausland kaum umsetzbar wäre.
Das Gericht ordnete an, dass B. seine elektronische Fußfessel für weitere fünf Jahre tragen muss. Allerdings funktioniert das Überwachungsgerät außerhalb der EU nicht und kann in anderen EU-Staaten nur mit deren Zustimmung eingesetzt werden.
Vorerst nur Personalausweis für Christian B.
Seinen Reisepass bekommt B. nach Informationen der „Bild“ zunächst nicht zurück, dennoch könnte er theoretisch frei durch die Nachbarländer reisen. Das Europarecht ermöglicht jedoch Einreise- und Aufenthaltsverbote, wenn es sich um Personen handelt, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Spanien macht von Ausweisungen zum Beispiel rege Gebrauch, und auch Portugal dürfte allergisch auf den gemeingefährlichen Deutschen aus prekären Verhältnissen reagieren. Außereuropäische Länder werden ihm wohl das Visum verweigern, sofern sie ihn erkennen.
Unklar bleibt, wohin es B. auf seiner hypothetischen Flucht ziehen würde. Laut „Mirror“ könnte er ein Land ohne Auslieferungsabkommen mit Deutschland oder Großbritannien ins Auge fassen – etwa Suriname. Vor seiner Haftstrafe wegen Vergewaltigung hatte B. mehrere Jahre in Portugal gelebt – auch 2007, als Madeleine McCann aus dem Ferienapartment ihrer Eltern an der Algarve verschwand. Ursprünglich stammt der Mann aus dem Raum Würzburg.
„GoFundMe“ nimmt Spendenaufruf offline
Um seine Ausreise zu finanzieren, hatte B. nach dem Gerichtsbeschluss einen Spendenaufruf auf der Plattform „GoFundMe“ gestartet. Dieser wurde jedoch von der Plattform offline genommen.
Die kassierten Auflagen seien „eine erneute Niederlage für die Staatsanwaltschaft Braunschweig“, erklärte B.s Anwalt Dr. Friedrich Fülscher gegenüber der „Bild“. Oder handelt es sich vielmehr um einen „Pyrrhussieg“ für seinen Mandanten, der auf diese Art endlich zum Reden über den Fall Maddie gebracht werden soll? B. selbst hatte angedeutet, dass es im Hintergrund ein internationales pädophiles Netzwerk geben könnte.
Christian B. gilt als aggressiv und „hochgefährlich“
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig führt B. seit 2020 als Verdächtigen im Fall des Verschwindens von Maddie McCann. Trotz jahrelanger Ermittlungen wurde bislang keine Anklage erhoben. Ein psychiatrisches Gutachten stuft B. als hochgefährlich ein und sieht ein erhebliches Risiko weiterer Sexualstraftaten. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung kann jedoch nicht angeordnet werden, da es an den rechtlichen Voraussetzungen dafür mangelt.
Unter anderem war der zwar als abnormal, aber geistig völlig klar geltende B. bislang nicht in einem psychiatrischen Maßregelvollzug untergebracht. Während man die Anklage im Fall Maddie weiter verschleppt, wird dem 48-Jährigen gleichzeitig die Chance auf eine mögliche Resozialisierung genommen, obwohl er seine Strafe für einem anderen Vergewaltigungsfall in Portugal nun verbüßt hat.
Christian B. verweigert bislang jegliche Kooperation mit den Behörden. Im Fall Maddie gilt für ihn aber die Unschuldsvermutung, zumal er bislang gar nicht angeklagt ist.