Der Kläger zeigt die Stelle an seinem Luxus-Sportwagen, an dem der Esel zugebissen haben soll. Foto: dpa

In einem ungewöhnlichen Rechtsstreit heißt es: Esel gegen Auto. Das Tier soll zugebissen und einen Lackschaden verursacht haben. Kann das wirklich sein? Für das Landgericht Gießen ist die Sache klar.

Gießen - Was Esel „Vitus“ geritten hat, in einen orangefarbenen Sportwagen zu beißen, ist unklar. Hatte er vielleicht eine riesige Möhre im Sinn? Sicher ist nur, dass der Vierbeiner vor einem Jahr im hessischen Schlitz zulangte und an dem teuren Flitzer einen Lackschaden von 5800 Euro anrichtete - davon ist jedenfalls das Landgericht Gießen überzeugt. Es entschied am Donnerstag, dass die Halter des Esels die Reparaturkosten zahlen müssen. Damit hatte die Klage des Autobesitzers Erfolg - das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Der 50-Jährige kommt am Donnerstag mit seinem schicken Sportwagen zum Gericht, er parkt in einer Seitenstraße. „Vitus“ dagegen taucht nicht auf, auch seine früheren Halter sind nicht da. Der Vierbeiner lebt Medienberichten zufolge mittlerweile bei einem neuen Besitzer.

„Wussten Sie, dass ein gefährlicher Esel in der Gegend sein Unwesen trieb?“, fragt der Vorsitzende Richter den Kläger in der Verhandlung. Nicht ohne Augenzwinkern natürlich, denn bei einem so kuriosen Fall darf es auch in einem Gerichtssaal zwischendurch etwas lockerer zugehen. Mit seiner Frage bezieht sich der Richter darauf, dass der Esel schon einmal in ein Auto gebissen haben soll.

Die wichtigere Frage für das Gericht ist aber: Hat wirklich „Vitus“ in den Sportwagen gebissen - oder waren schon vorher Kratzer dran? Der Eigentümer beteuert, dass sein Auto keinen Lackschaden gehabt habe. Der Unternehmer legte sich nach eigenen Angaben seinen knallorangenen Schlitten vor drei Jahren zu.

In einem Fernsehbericht zeigte der Kläger Verständnis für „Vitus“

Im September 2016 wollte der 50-Jährige nur kurz etwas beim Arzt abgeben, wie er dem Gericht erzählt. In der Nähe einer Weide habe er wenden wollen und sei rückwärts gefahren. Den Esel habe er erst bemerkt, als dieser plötzlich aufgetaucht sei und zweimal ins Heck gebissen habe. Das Tier habe dafür den Zaun weit nach vorne gedrückt. Ein Zeuge - Mitarbeiter des Klägers - bestätigt die Angaben.

Der Vorfall hatte bereits kurz nach der Beißattacke für Aufsehen und diverse Medienberichte gesorgt. Wohl auch, weil die Polizei in einer Mitteilung schmunzelnd mutmaßte, der Esel könnte den Sportwagen wegen der orangefarbenen Lackierung für eine überdimensionale Möhre gehalten haben.

In einem Fernsehbericht zeigte der Kläger damals Verständnis für „Vitus“. Der sei schließlich ein Tier und könne nichts dafür. Er war auch zuversichtlich, dass die Versicherung der Halter den Schaden begleichen werde. Doch die zweifelte laut Gericht den Unfallhergang an und wollte nur die Hälfte des Schadens zahlen. Also kam der Fall zur Verhandlung.

Auch heute noch nehme er die Beißattacke schmunzelnd hin, sagt der Kläger nach der Verhandlung. „Aber es wäre mir lieber gewesen, der Esel hätte nicht zugebissen.“ Was den Vierbeiner trieb, das konnten schon die humorvollen Polizeibeamten im September 2016 nicht sagen. In ihrer Pressemitteilung schrieben sie: „Die Hintergründe der Tat sind noch völlig unklar, mehr als ein „Iah“ war aus ihm nicht herauszubekommen.“