Trotz Fahrverbots-Urteil greift Stuttgart zunächst weiter auf das Instrument des Feinstaubalarms zurück. Foto: dpa

In Stuttgart wird wieder mit dicker Luft gerechnet werden. Die Stadt fordert erneut, keine Kamine zu betreiben, die lediglich der Gemütlichkeit dienen. Von Dienstag an sind Autofahrer aufgerufen, den Wagen möglichst stehenzulassen.

Stuttgart - Einen Tag nach dem Ende des jüngsten Feinstaubalarms wurde in Stuttgart schon wieder eine Fortsetzung angeordnet - ab Dienstag 00.00 Uhr. Autofahrer sind aufgerufen, den Wagen stehenzulassen. Verpflichtet sind sie aber nicht. Das Ende des Alarms war zunächst offen. Auf das Anfeuern sogenannter Komfortkamine sollte schon von Montag 18.00 Uhr an verzichtet werden. Aktuell sagen die Meteorologen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus.

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Zwar könne es am Mittwoch regnen, so dass die Konzentration von Feinstaub abnehme. Aber das sei aktuell noch unklar, erklärte ein DWD-Sprecher. Eindeutiger seien die Aussichten für Freitag. Da für diesen Tag mit Niederschlägen gerechnet werden kann, „ist es wahrscheinlich, dass es mit der Feinstaubbelastung wieder runter geht“.

Zum fünften Mal Feinstaubalarm in diesem Jahr

Stuttgart hatte am Sonntag zum fünften Mal in diesem Jahr Feinstaubalarm ausgelöst. Dabei handelte es sich um den neunten Alarm in der aktuellen Feinstaubalarm-Periode, die Mitte Oktober 2017 begann und bis Mitte April 2018 dauert. Wie eine Sprecherin der Stadt sagte, war am Freitag prognostiziert worden, dass am Sonntag und Montag aufgrund der Wetterlage keine erhöhten Feinstaubwerte drohen. Daher sei zunächst keine Verlängerung des Feinstaubalarms geplant gewesen.

Für Dienstag und Mittwoch hatte der DWD nun aber wieder eine starke Einschränkung des Austauschvermögens prognostiziert. Diese führt dazu, dass die Schadstoff-Werte in Stuttgart wieder ansteigen können. „Deshalb haben wir am Sonntag erneut Feinstaubalarm ausgerufen“, fügte sie hinzu. Der Montag diene dabei als „Brückentag“, damit sich die Bürger rechtzeitig Mobilitätsalternativen suchen können.